das Leuchtmittel mag ja die ECE R37 erfüllen, aber zulässig ist der Einsatz erst, wenn entsprechende Zulassungspapiere für den Spring mitgeliefert werden. Führt man diese nicht mit sich, ist der Einsatz nicht legal, weil der Scheinwerfer im Spring dann nur für die in seiner Zulassung stehenden Glühfadenleuchtmittel zugelassen ist und bei Verwendung anderer Leuchtmittel diese verliert. Warum braucht Philips, oder Osram, wohl so lange für die kostenintensive Prüfung und fahrzeugspezifische Zulassung.......wäre es so einfach, könnte man schon eine Vielzahl an LED - Leuchtmittel legal verwenden.