Garantie vs. Gewährleistung (Mängelhaftung)

Joaquin

Administrator
Teammitglied
Ort
Kassel
Da die Begriffe Garantie und Gewährleistung, auch im Bereich von PKWs oft miteinander verwechselt werden, hier eine kleine Übersicht, mit meinem laienhaftem Wissen formuliert.

Die Garantie ist eine freiwillige Erklärung, i.d.R. seitens des Herstellers.

Die Mängelhaftung (ehemals Gewährleistung) ist ein gesetzliche verankertes Recht, welches man als Käufer gegenüber dem Verkäufer hat. Bei normalen Gütern beträgt sie zwei Jahre, wobei sich die Beweislast schon nach sechs Monaten zu Ungunsten des Käufers wendet. Das heißt danach muss der Käufer beweisen, dass der Mangel ab Kauf schon in der Ware war.

Garantie kann man versuchen und je nach Hersteller und Marke kann dies funktionieren, aber den gesetzlichen Anspruch mit Nachbesserung, Umtausch, Schadensersatz, Rücktrittsrecht oder Minderung, hat man nur bei der Mängelhaftung.

Aber auch hier gilt, Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge. Selbst viele Verkäufer und Filialleiter kennen die Begrifflichkeit und Unterschiede nicht.
Wenn mehrere nette Gespräche nicht helfen, dann bleibt einem nichts andere übrig als den Weg über einen Anwalt zu gehen oder in meinem Fall einem befreundeten Redakteur. Erstaunlich wie am nächstenTag sich jemand aus der PR-Abteilung bei einem meldet und alles Nötige unkompliziert in die Wege leitet, wenn eine größere Zeitung einen kompletten Artikel dazu veröffentlicht ;)
 

Spring-zula*161123

eDacia-Kenner
Ort
79312 Emmendingen... Schwarzwald
Version
Extreme
Motor
65 PS (48kW)
Baujahr
2023

🔎 Eine KI würde ich das nennen, keinen wirklichen Streit🤗

Legende [Kritische Intervention]

Unterschied aus obiger QuelleAnhang anzeigen 13952
"Aber auch hier gilt,
Recht haben
und Recht bekommen
sind zweierlei Dinge"

QuelleAnhang anzeigen 13952
 

Rudibee

eDacia-Fortgeschrittener
Version
Comfort+
Motor
45 PS (33 kW)
Baujahr
2022
Bei normalen Gütern beträgt sie zwei Jahre, wobei sich die Beweislast schon nach sechs Monaten zu Ungunsten des Käufers wendet. Das heißt danach muss der Käufer beweisen, dass der Mangel ab Kauf schon in der Ware war.
Mit Wirkung vom 01.01.2022 wurde die Beweislastumkehr beim Kauf von beweglichen Sachen von 6 Monaten auf 1 Jahr verlängert, das heißt, der Verkäufer muss belegen, dass die erworbene Sache nicht schon beim Gefahrenübergang mit den gerügten Mängeln behaftet war.

Einfacher ausgedrückt: es gilt jetzt bis 1 Jahr nach Kauf die gesetzliche Vermutung, dass ein entdeckter Mangel als von Anfang an bestehend galt.
 
Oben