Weiterhin aktuell nachzulesen auf der Seite der Bundesnetzagentur:
Messeinrichtungen / Zähler
www.bundesnetzagentur.de
Verlinkte Seite, Punkt "Ablauf der Einführung" Unterpunkt "Bei wem werden intelligente Messysteme eingeführt?"
Die dort angeführte Übersichtstabelle sagt im vierten Punkt, dass Kunden mit steuerbarer Verbrauchseinrichtung
wie Wärmepumpe oder Wallbox mit einer intelligenten Messeinrichtung versehen werden müssen. §§ sind ebenfalls
genannt.
Intelligente Messeinrichtung = Smartmeter
Smartmeter = erhöhte Grundgebühr p.a. (genaue Höhe variabel).
Ich hoffe, dass ich auf dem Holzweg bin und das jemand rechtssicher widerlegen kann.
Viele Grüße,
Springbock
p.s.: ich vermute, dass hier wie in anderen Foren auch aus Urheberrechtsgründen nur Links und keine screenshots erlaubt
sind, daher die obige etwas umständliche Vorgehensweise.