KfW-Förderung Wallbox

Phil

eDacia-Erfahrener
Ich war schon total jeck, aber leider ist die Förderung nur in Verbindung mit eine EE-Anlage. Da hab ich aber schon was auf dem Dach... Damit bin ich leider raus.
 

jausek

eDacia-Genießer
Wenn du zufällig ein Zweifamilienhaus hast und auch noch Vermieter bist, kann dein Mieter auch eine Wallbox gefördert bekommen. Ist die Frage ob es jemanden interessiert, wer dann daran lädt?
 

king1944

eDacia-Erfahrener
Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind:

a) natürliche Personen als Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietgebäuden mit jeweils mindestens vier Wohneinheiten,

b) juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, natürliche Personen als freiberuflich Tätige und als Einzelunternehmer, sowie Personengesellschaften als

aa) Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietgebäuden mit jeweils mindestens vier Wohneinheiten,

bb) Besitzerinnen und Besitzer von mindestens fünf gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen,

cc) Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit mindestens fünf Kraftfahrzeug-Stellplätzen für Beschäftigte und

c) Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und kommunale Betriebe, sofern diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben.
 

Phil

eDacia-Erfahrener
Mieter hab ich nur im Garten, in Form von Vögeln und Mäusen. Das sind Mietnomaden.
Der spannende Punkt für privat ist wohl 6.3. Privathaus wäre Buchstabe a, mit einer Förderung, wenn man zeitgleich eine EE-Anlage, also Photovoltaik, errichtet. Mein Anlage ist leider nicht neu, sondern läuft schon 10 Jahre 😩
Wer die Anschaffung einer Anlage plant, kann aber gefördert werden. Oder habe ich den Text falsch ausgelegt?

6.3
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge nach Nummer 2 Buchstabe c

6.3.1
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung ist der Erwerb, die Errichtung und der Netzanschluss von stationärer, steuerbarer, fabrikneuer Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten.

6.3.2
Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind:

a) natürliche Personen als Privatpersonen, sofern diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben, Wohnungseigentümergemeinschaften, ....
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Für Antragsberechtigte nach Nummer 6.3.2 Buchstabe a bis d beträgt die Förderhöhe für Ladepunkte mit einer Ladeleistung kleiner 50 Kilowatt 1500 Euro je Ladepunkt, jedoch maximal bis zu der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Ladeinfrastruktur muss zumindest teilweise mit vor Ort eigenerzeugtem Strom aus einer neu errichteten Erneuerbare-Energien-Anlage betrieben werden. Die Stromerzeugungsanlage muss eine Nennleistung von mindestens 2 Kilowatt pro Ladepunkt aufweisen.
 
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