Ich habe im Gegensatz zu dir
@Bender durchaus gelernt - nämlich dadurch, dass ich bei verschiedenen Dacia-Werkstätten war und kein einziger bereit war, mir wenigstens das 1. Softwareupdate zu installieren.
Ich kann mich noch an einen Beitrag von dir erinnern, wo du uns alle pauschal als „Unwissende oder nicht lernfähige Forenmitglieder“ bezeichnetest als es um den Unterschied zwischen „Gewährleistung und Garantie“ ging. Dasselbe gebe ich jetzt gern an dich zurück.
Da du mich jetzt erneut mit diesem Thema konfrontierst und sogar behauptest, ich hätte nichts daraus gelernt, behaupte ich einfach mal, dass du nicht mehr weißt, was du da eigentlich von dir gegeben hast. Zumindest ist dir der Inhalt nicht bekannt, warum auch immer? Es scheint dir nur darum zu gehen, anderen zu zeigen, wie „schlau“ du bist.
Und daher nochmal zum Lernen: Mein Klonk ist ein Gewährleistungsmangel der innerhalb von 6 Monaten nach Kauf auftauchte und wurde daher als solcher von der Händlerwerkstatt insgesamt 2 Mal ohne Erfolg versucht zu beseitigen. Entsprechend besteht auf diese Reparaturen eine Gewährleistung die ausschließlich von der verantwortlichen und zuständigen Werkstatt zu erfüllen ist.
Das mit der Gewährleistung ergibt sich aus dem BGB und unterscheidet sich dahingehend von der Garantie, dass letztere eine freiwillige Sache ist. D.h. die Werkstatt oder der Händler ist nicht verpflichtet, eine Garantieleistung anzubieten.
Für diese, an meinem Spring durchgeführte Gewährleistungsarbeit erhielt das Autohaus eine sogenannte „Gewährleistungspauschale“ als Vergütung vom Hersteller.
Das bedeutet, dass die Händlerwerkstatt aufgrund der bereits erfolgten Bezahlung durch den Hersteller, verpflichtet ist, die Reparaturarbeiten auch bis zur vollständigen Beseitigung des Mangels auszuführen. Erst wenn das nicht der Fall ist, oder wie in meinem Fall von der Werkstatt des Händlers verweigert wird, weil er erkannt hat, dass dieser Mangel nicht zu beseitigen ist, dann besteht für mich ein Wandlungsrecht.
Und jetzt kommst du ins Spiel und erklärst, dass ich mit dem „Garantieanspruch“ in jede Werkstatt fahren könnte. Du hast offensichtlich nichts aus deinem eigenen Text gelernt.
Der Klonk ist, da er innerhalb 1 Jahr nach Ankauf des Fahrzeugs auftrat und die Reparatur innerhalb eines Jahres keinen Erfolg zeigte eine Gewährleistungs- und keine Garantieangelegenheit. Dasselbe gilt für die ausgeführte Reparaturarbeit und der daraus resultierenden eigenständigen und neuen Gewährleistungsfrist für die Arbeitsleistung.
Warum sollte eine andere Werkstatt die unvollendete Arbeit der Händlerwerkstatt ausführen, wenn diese für ihre Leistung weder eine Bezahlung erhält, noch eventuelle Ersatzteile bezahlt bekommt. Oder meinst du, dass mein Händler seine Reparaturpauschale an die von mir gewählte Werkstatt meines Vertrauens abgibt?
Wenn ich deine beiden Beiträge (den letzten und den über den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie) beurteile, gehe ich davon aus, dass das lediglich Textbausteine sind, deren Inhalt du nicht mal selbst kennst. Genau mit solchen Methoden arbeitet Renault-Deutschland und hält damit ihre Kunden hin. Man geht nicht auf das wirkliche Thema ein sondern versucht, den Kunden zu verunsichern. Warum du dasselbe hier im Forum machst, lässt sich daher nur erahnen, denn deine Interessenlage ist ziemlich eindeutig?
Daher bitte ich dich, entweder rauszuhalten oder sachlich zu bleiben und deine Besserwisserei zu unterlassen. Zumindest aber solltest du dich an deine eigenen vorwurfsvollen Worte zu den Begriffen Garantie und Gewährleistung erinnern und diese nicht durcheinanderbringen, nur weil es gerade in dein Konzept passt? Du machst dich damit unglaubwürdig.
Garantie hat selbstverständlich, wie du richtig feststellst, nichts mit „Wandlung“ zu tun, weil man die letztlich auch nicht gerichtlich einklagen kann. Anders sieht es hingegen bei einer Garantie-Anschlussversicherung aus, denn da handelt es sich nicht um eine Garantie, sondern um eine vertraglich vereinbarte Leistung für die ein Entgelt zu zahlen ist und daher auch ein gesetzlicher Anspruch besteht. Diese gilt in meinem Fall aber erst nach Anlauf der Dacia-3-Jahresgarantie. Und ob dann eine Werkstatt bereit sein wird, die Arbeit meiner Händlerwerkstatt zu übernehmen die auch das Geld für den Versicherungsvertrag erhalten hat, wird sich erst noch herausstellen. Ich weiß nämlich derzeit nicht, ob dieser Vertrag eine Werkstattbindung beinhaltet.
Insofern bitte ich dich abschließend sachlich zu bleiben und deine Besserwisserei zu unterlassen.