ADAC:
Hallo @djsunair, davon ausgehend, dass du die Garantie auf die Batterie mit dem Neukauf des Kfz erhalten hast, darf der Hersteller aus kartellrechtlichen Gründen nur eine Wartung nach seinen Vorgaben, nicht aber die Wartung in seinem Vertragsnetz verlangen. Bitte prüfe deine Garantiebedingungen, was dort zum Erhalt bzw. dem Verlust der Garantie vorgesehen ist. VG Marion/ Social Team
Hallo @djsunair, davon ausgehend, dass du die Garantie auf die Batterie mit dem Neukauf des Kfz erhalten hast, darf der Hersteller aus kartellrechtlichen Gründen nur eine Wartung nach seinen Vorgaben, nicht aber die Wartung in seinem Vertragsnetz verlangen. Bitte prüfe deine Garantiebedingungen, was dort zum Erhalt bzw. dem Verlust der Garantie vorgesehen ist. VG Marion/ Social Team