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super Tipp, war mir nicht bekannt. Vielen Dank! Das werde ich mal überprüfen.@crojo Ich meine auch gemeinnützige Vereine können beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen, so dass die Staatskasse die Beratung durch den Anwalt zahlt und später auch Kosten eines Gerichtsverfahrens. Ruf doch mal beim nächstgelegenen Amtgericht an und frag dort nach.
Schau bitte mal in das Kleingedruckte deiner privaten RSV. Üblicherweise sind nur Kraftfahrzeuge eingeschlossen, die auf den Versicherungsnehmer zugelassen sind. Möglicherweise hat die Zulassungsstelle die Zulassung auf einen nicht eingetragenen Verein verweigert und das Fahrzeug ist auf deinen Namen zugelassen - dann hättest du in diesem Fall Glück mit deiner RSV.Wir sind ein kleiner, nicht eingetragener aber gemeinnütziger Verein, der auch Spendenbescheinigungen ausstellen darf. Organisiert sind wir in dem großen Bundesverband Prostatakrebs Selbsthilfe (BPS). Unser Jahresbudget ist extrem knapp und reicht ganz bestimmt nicht für eine Rechtsschutzversicherung. Ich habe aber eben bereits den Kundendienst in Brühl angeschrieben und werde notfalls meine private Rechtsschutzversicherung beauftragen - leider mit Selbstbeteiligung :-(
Tausend Dank für den wertvollen Tipp. Da schreibe ich doch gleich mal eine E-Mail.Die Email Adresse ist:
info@efahrer.com
Wo genau muss ich da suchen oder kannst Du mir bitte den Link senden? Ich stelle mich anscheinend zu dämlich an. Danke.Den Link für den vollständigen Bericht findest du im Ecconometer Threat unter #890.
Den Ecconometerbericht von efahrer.com in #925
Hallo,Hallo crojo
Hattest du dich denn mal bei efahrer.com gemeldet?
Ich hatte sie auf diesen Thread aufmerksam gemacht und sie haben ja auf diesem Weg versucht Kontakt mit dir aufzunehmen.