Ich denke, ganz so einfach ist es nicht, denn auf der Bafa Seite steht erstmal folgendes:
Zitat: "Der BAFA-Listenpreis wird um den erforderlichen Herstelleranteil reduziert. Somit ergibt sich der Schwellenwert, der für die Prüfung des Herstelleranteils maßgeblich ist.
Wenn der Netto-Kaufpreis des Basismodells (ohne Sonderausstattungen) nach Abzug aller gewährten Nachlässe und Rabatte den Schwellenwert unterschreitet, dann ist der Herstelleranteil am Umweltbonus nachgewiesen." Zitat Ende
Quelle:
Diskussion zu Einzelantrag stellen - Einzelantrag stellen
Aber, was für die Prüfung ebenfalls unbedingt erforderlich ist, ist der Netto-Listenpreis laut Bafa-Fahrzeugliste, denn nur auf Basis dessen wird dann der um mindestens 3.000 Euro Netto niedrigere erforderliche Schwellenwert geprüft, der erreicht sein muss. Das wäre dann aus meiner Sicht der Nachweis des erforderlichen Rabattes. Das würde im Übrigen auch erklären, warum die Bafa alle möglichen anderen Texte (die deutlich von der Formulierung "Herstelleranteil am Umweltbonus" abweichen) akzeptiert (auch erkennbar in den Beispielrechnungen der Bafa).
Und hier müsste dann also mindestens auf der polnischen Rechnung als Startwert der deutsche Bafa-Netto-Listenpreis stehen und dann ein wie auch immer gearteter Abzug von >= 3.000 Euro und das Ergebnis daraus (Als Startwert dort der polnische Preis, der eh schon um mehr als 3.000 Euro geringer ist dürfte m.E. nicht ausreichen).
Fazit:
A) ob der polnische Lieferant bzw. sein Vermittler in Deutschland das hinbekommt, ist fraglich.
B) ob diese (meine persönliche) Auslegung überhaupt richtig und machbar ist, ist auch nicht gesichert und würde ich auf jeden Fall unbedingt vorher mit der Bafa (und nicht hier im Forum und auch sicher nicht mit dem Autohändler) klären, damit das klappt. 6.000 Euro sind viel Geld.
Und am Ende dann bitte natürlich hier berichten, was dabei raus gekommen ist.