Ich gehe noch mal auf was anderes ein.
Braucht man eine ABE?
Ich sage nein, weil:
§ 19 (2) der StVZO nennt drei Arten von Änderungen, die eine Grund für das Erlöschen der Betriebserlaubnis darstellen:
1. Umbauten, welche die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart ändern
(z. B. Pkw in Wohnmobil umbauen, Kombi zu Klein-LKW umbauen)
2. Änderungen, die zur Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führen können
(z. B. Änderungen an der Bremsanlage, den Reifen, der Lenkung, dem Fahrwerk oder an tragenden Teilen)
3. Eingriffe, die das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtern.
(dies sind in erster Linie Änderungen an Motor oder Abgasanlage, sprich „Tuning“)
Sehe jetzt nicht, dass einer dieser Punkte auf einen Frunk zutrifft.
Windabweiser und Folien zur Scheibentönung fallen aber z. B. darunter, da sie die Sicht beeinflussen (Punkt 2.)
Kann natürlich sein das ich falsche liege.
Dann wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.
Man muss es selber entscheiden, oder?
Grüße