...LKW-Tempo auf Landstraße ist per Gesetz begrenzt auf:
60km/h
Hab ich zumindest so in der Fahrschule gelernt, oder ????
OT:
nicht generell... das gilt nur für Fahrzeuge über 7,5t zul Ggw., unter 7,5t gilt 80km/h auf Land-/Bundestraßen.
Ausserdem dürfen LKW über 7,5t zGgw. auf Bundesstraßen mit Autobahn-ähnlichem Charakter (also 4 spurig und mittiger Trennung der Verkehrswege) , also im Prinzip sog. Kraftfahrtstaßen , ebenfalls 80 km/h fahren.
OT Ende