Springbock
eDacia-Wissendurstiger
Hier noch eine Info zu dem oft angeführten Argument, der Bund würde
die nicht einzeln beanspruchten Quoten sammeln und dann selbst und
sowieso vermarkten:
1. Seite, 3. Absatz aus dem Link:
Zitat Umweltbundesamt Fachgebiet I2.2 1 Wörlitzer Platz 1 06844 Dessau-Roßlau www.umweltbundesamt.de E-Mail: 38BImSchV@uba.de:
"Wie verhält es sich mit Strommengen, die von der Bundesregierung versteigert werden? Die Anmeldung von Strommengen im Rahmen der THG-Quote ist freiwillig. Es ist daher davon auszugehen, dass nicht die gesamte Menge an Strom, die in Deutschland im Straßenverkehr genutzt wird den Quotenhandel erreicht. Sollte eine große Menge an Strom nicht gemeldet werden, behält sich die Bundesregierung vor, diese nicht gemeldete Strommenge über eine Auktionierung dem Quotenhandel zuzuführen. Die Bundesregierung ist nach § 37d Absatz 2 Satz 1 Nummer 11 ermächtigt, dies durch eine Rechtsverordnung zu regeln. Der Erlass einer solchen Rechtsverordnung ist derzeit noch nicht geplant."
Zitat Ende
Ganz ohne Wertung, nur zur Info. Noch würden danach nicht angemeldete Ansprüche einfach verfallen. Mal sehen, wann sich da der
Herr Lindner einschaltet .
die nicht einzeln beanspruchten Quoten sammeln und dann selbst und
sowieso vermarkten:
1. Seite, 3. Absatz aus dem Link:
Zitat Umweltbundesamt Fachgebiet I2.2 1 Wörlitzer Platz 1 06844 Dessau-Roßlau www.umweltbundesamt.de E-Mail: 38BImSchV@uba.de:
"Wie verhält es sich mit Strommengen, die von der Bundesregierung versteigert werden? Die Anmeldung von Strommengen im Rahmen der THG-Quote ist freiwillig. Es ist daher davon auszugehen, dass nicht die gesamte Menge an Strom, die in Deutschland im Straßenverkehr genutzt wird den Quotenhandel erreicht. Sollte eine große Menge an Strom nicht gemeldet werden, behält sich die Bundesregierung vor, diese nicht gemeldete Strommenge über eine Auktionierung dem Quotenhandel zuzuführen. Die Bundesregierung ist nach § 37d Absatz 2 Satz 1 Nummer 11 ermächtigt, dies durch eine Rechtsverordnung zu regeln. Der Erlass einer solchen Rechtsverordnung ist derzeit noch nicht geplant."
Zitat Ende
Ganz ohne Wertung, nur zur Info. Noch würden danach nicht angemeldete Ansprüche einfach verfallen. Mal sehen, wann sich da der
Herr Lindner einschaltet .