Die Prämien werden wohl immer schwungweise beantragt und eventuell(?) auch so seitens UBA bearbeitet.
Richtig, der Anbieter sammelt die Anträge erst mal und wenn eine bestimmte Menge zusammen ist, reicht der die als Block beim UBA ein.
Es kann dann folgende Situation eintreten:
Angenommen, du hast am 20.1.23 den Anbieter "Interfahr" beauftragt, die THG-Quote für dich zu vermarkten. "Interfahr" ist ein kleiner Krauter und sammelt erst mal die Anträge, bis er so 200 zusammen hat und reicht die dann beim UBA ein.
Am 25.1. entschließt du dich, deinen Spring zu verkaufen und findest auch gleich einen Abnehmer. Der meldet das Fahrzeug am 26.1. um und beauftragt den ADAC, die Quote zu vermarkten. Der ADAC hat aufgrund seiner Größe so gefühlt 2000 Anträge pro Arbeitstag und muss gar nicht warten, bis er eine Mindestmenge an Anträgen zusammen hat. Der reicht am 27.1. einen Block mit 2000 Anträgen ein, wo der eine deines ehemaligen Spring dabei ist.
Der Krauter "Interfahr" hockt noch auf 199 Anträgen und wartet sehnsüchtig auf Antrag Nr.200, der am 3.2. eintrudelt. Am 4.2. schickt er einen Block mit 200 Anträgen, einschließlich deinem, an das UBA.
Das UBA bearbeitet die Anträge in der Reihenfolge des Eingangs und prüft, ob
a) das Fahrzeug in D zugelassen ist,
b) es 100% elektrisch ist
c) und ob für die angegebene FIN noch kein Antrag für das laufende Jahr gestellt worden ist.
Im obigen Fall erfüllt der vom ADAC vorgelegte Antrag die Bedingungen, dieser wird positiv beschieden und zertifiziert. Der ADAC darf die Quote auf der Börse vermarkten.
Der von Interfahr vorgelegte Antrag wird abgewiesen, weil für die benannte FIN schon ein Antrag vorliegt.
Das UBA prüft nicht, wer zum Zeitpunkt des Antragseingangs rechtmäßiger Halter des Fahrzeugs ist. es prüft auch nicht, auf welches Konto später mal die erzielte Quote überwiesen werden soll, dieses Bankkonto kennt auch nur der Anbieter.
Andere Konstellation: Du hast am 20.1. den ADAC beauftragt, die Quote für die zu vermarkten, der das auch gleich ans UBA weiterleitet. Am 25.1. verkaufst du dein Auto und der Käufer beauftragt "Interfahr" mit der Vermarktung. Auch hier geht der Antrag des ADAC zuerst ein und wird zertifiziert.
Im ersten Fall bekommt der Käufer die Kohle, im zweiten Fall der Verkäufer, beides rechtens.
Es gilt also, einen Anbieter zu wählen, der flott bei der Sache ist, denn der Antragseingang beim UBA zählt.
Dritte Konstellation: Das AH oder ein Mitarbeiter beantragt am 2.1.23 die Verwertung der Quote, ohne einen Auftrag von dir zu haben. Die Auszahlung der Quote an dich "vergisst" er/es: Betrug!
Vierte Konstellation: "Interfahr" teilt dir mit, dass angeblich schon jemand anders die Quote beantragt hat, streicht die Kohle aber selber ein. Das wäre ziemlich dümmlich, weil zu durchsichtig.
Was gelaufen ist, klärt eine Anfrage beim UBA, siehe mein obiger Post.