Hier muss man Gewährleistung und Garantie trennen. Im Rahmen der Gewährleistung kann sich die Werkstatt bei einem Batterieschaden oder Motorschaden nicht mit einem nicht durch die Werkstatt gewechselten Innenraumfilter rausreden. Die Garantie ist aber freiwillig. Und wenn in den Bedingungen drin steht, dass das Fahrzeug in einer Vertragswerkstatt gewartet sein muss, dann gilt das. Und weil das freiwillig ist, ist es im Ermessen von Dacia ob sie Dir trotzdem Deine Garantieansprüche erfüllen, oder nicht. Da hat auch der Vertragshändler nichts zu sagen. Und ob das in der Rechnung drin steht oder nicht ist hier nicht entscheidend.
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