Hallo,Nachdem @sPRing sich nun endlich aus diesem Forum verabschiedet hat, möchte ich mal wieder mit einer Zusammenfassung melden:
1. Wenn Sägemehl hilft, den KLONK zu unterdrücken, ist das ein klares Zeichen dafür, dass das Geräusch am Getriebespiel liegt. Dass Sägemehl keine Lösung ist und die Gewährleistung verhindert oder einschränkt, dürfte auch jedem klar sein. Genauso wenig hilft das Einkleben wie wir alle bereits gemerkt haben oder lesen konnten. Es ist aber auf jedenfalls ein fehlgeschlagener Reparaturversuch der dokumentiert wurde. Daher sollte ihn Jeder wahrnehmen und sich am besten auch die Fotos davon geben lassen.
2. Wenn der KLONK "Stand der Technik" wäre, wie es uns suggeriert wird, dann wäre der KLONK bei jedem Fahrzeug von Anfang an vorhanden, denn die Getriebe werden ja nicht von Hand gemeißelt sondern kommt vom Fließband.
3. Viele stellen hier die Frage, warum DACIA/Renault nicht einfach die Garantie verlängert, wenn sie der Ansicht sind, dass dadurch nichts kaputt gehen kann.
Was aber nützt einem die 72 Monate-Garantie die ich z.B. abgeschlossen habe, wenn mein Getriebe nach 5 Jahren und 50.000 km den Geist aufgibt, weil der KLONK nicht mehr KLONKT sondern RATTERT und die Kiste liegenbleibt? Ich garantiere, dass man die Ursache dann beim Fahrer sehen wird und bei Verschleiß gilt nun mal keine Garantieverlängerung. Genau das bringt man ja in der beigefügten Email zum Ausdruck. Insofern bleibt zu hoffen, dass man innerhalb der ersten 2 Jahre liegenbleibt und dadurch einen Schaden nachweisen kann.
4. Hier haben viele geschrieben, dass sie den KLONK zunächst überhaupt nicht hatten. Später kam er dann bei höherer Kilometerzahl. Andere schreiben, es ging bei 3000 Kilometer los. Das zeigt nur, dass unterschiedliche Fahrweisen und Fahrstrecken zu unterschiedlich hohem Verschleiß führen. Und der Verschleiß ist nach 3000 oder 5000 km bei einem Getriebe mit Sicherheit kein "Stand der heutigen Technik".
Einige sprechen davon, dass sie mit dem KLONK leben können; bei meinen 14.000 km (nur ländlicher Bereich ohne Ampeln oder Stopp&Go) ist der KLONG nicht mehr zu überhören und es gibt auch einen unangenehmen Ruck im Fahrzeug.
5. Diejenigen Halter mit Facelift haben den KLONK auch, wie ich auf den letzten 10 Seiten ca. 4 Mal lesen konnte. D.h. DACIA weiß seit der 1. Version von dem Mangel, macht aber nichts dagegen. Und hier ist doch eindeutig die DACIA-Strategie erkennbar. Die Kiste muss schnell Geld bringen und wenn dann später das Getriebe gewechselt werden muss, hat man schon mal die Grundlage dafür geschaffen, dass trotz Garantie der Kunde dafür zahlen muss.
Schade dass sich noch keiner mit der EXTREME-Version mit dem stärkeren Motor gemeldet hat. Wenn hier dieselben Antriebsteile verbaut wurden, dürfte es aber nur eine Frage von wenigen Wochen sein, bis die ersten Fahrer hier aufschlagen.
6. Die Kommunikation von Renault/Dacia wurde mehrfach beanstandet. Ich kenne das nicht anders von Renault und hatte das schon vor mehr als 3 Jahrzehnten, dass Händler und Renault-Deutschland zusammenhalten und nicht einmal einen offiziellen Rückruf an alle Betroffenen mitteilten. Wer nicht zufällig durch die Medien informiert wurde, wäre mit der Kiste weitergefahren und Renault hat mit dieser Strategie viel Geld gespart.
7. Zur bewusst mangelhaften Kommunikation gehört auch die Verunsicherung der Kunden bzw. eine klare Vorgabe der Rechtsabteilung, dem Kunden nichts Eindeutiges zu sagen, was später vor Gericht verwertbar sein könnte. Wie man auch hier im Forum lesen kann, wird alles was Renault/Dacia schreibt veröffentlicht; etwas was man dort überhaupt nicht gern sieht.
Also hat Renault Deutschland den Händlern einen "Maulkorb" verpasst. Das Ergebnis (Email) hatte ich schon einmal veröffentlicht, aber aufgrund der in der Email enthaltenen Daten des Händlers hatte man die Datei löschen müssen. Daher hier im Anschluss nur der Teil, wo keine persönlichen Daten enthalten sind.
Daraus ergibt sich, dass kein Kunde eine Chance hat, den KLONK als Mangel zu deklarieren, um daraus einen Anspruch auf Garantie-Reparatur herzuleiten. Selbst wenn es ein "ungutes Gefühl" verursacht oder es sogar absehbar sein sollte, wann die Verzahnung des Getriebes nicht mehr ineinandergreift kommt man damit nicht weiter. DACIA hat klare Anweisungen gegeben damit keine 2 Reparaturversuche die vom BGB vorgeschrieben sind, durchgeführt werden. Denn nach 2 fehlgeschlagenen Reparaturversuchen hat man Anspruch auf Wandlung bzw. Rückgabe des Fahrzeugs gegen Kaufpreiserstattung. Bei mir sind beide Reparaturversuche sogar dokumentiert und dennoch nimmt man das Fahrzeug nicht wieder zurück. Hier hatte ja ein Forenmitglied geschrieben, dass es für ihn einfach war mit der Rückabwicklung. Ich denke, dass dies inzwischen nicht mehr der Fall ist.
Ich habe ein Einwurfschreiben mit nochmaliger Fristsetzung zur 3. (freiwillig eingeräumten) Reparatur an den Händler gesendet, weil ich den Spring ja eigentlich gern behalten möchte. Angeblich kam das Schreiben nie an, wie man in der Mail auch nachlesen kann, denn der Geschäftsleiter hatte bis zu meiner nochmaligen Mahnung zur Reparatur keine Kenntnis. Ein weiteres direkt an den Geschäftsführer gesendet und einen Rückschein von seiner Sekretärin unterzeichnet zurück erhalten. Das war vor 4 Wochen und es kam keine Reaktion. Der Niederlassungsleiter hat sich nicht einmal die Mühe gemacht und meinen Kaufvertrag gezogen, denn er ging noch von einem Garantieanspruch von nur 2 Jahren (bis 2025) aus und meint, dass ich mir deshalb keine Sorgen zu machen brauche.
Mein Anwalt versucht bereits seit mehr als 14 Tage Deckungsschutz bei der Rechtsschutzversicherung für ein Gutachterverfahren zu erhalten. Und genau das ist das, was DACIA mit seinem Nichtanerkennen des Mangels (trotz nachgewiesener Reparaturversuche) verursacht und was die Kunden davon abschrecken soll, den Gerichtsweg einzuschlagen. Die in § 477 BGB enthaltene Beweisumkehr, die innerhalb des 1. Jahres nach Kauf gilt und den Käufer schützen soll, hat man damit auf einfachste Weise ausgehebelt. Damit ist der Kunde trotz anders lautendem Recht in der Beweispflicht, dass ein Mangel vorliegt der nicht behoben wird.
Insofern Hut ab vor der Renault-Rechtsabteilung die sich schon längst Gedanken darüber gemacht hat, was es kosten würde, wenn alle Getriebe beim SPRING ausgetauscht werden müssten. Es darf daher auch niemand erwarten, dass sein Händler wahrheitsgemäß argumentiert, auch wenn er zuvor noch sehr vertrauensvoll mit dem Kunden umgegangen ist. Das Hemd sitzt bekanntlich näher als die Hose.
8. Insofern haben nur diejenigen Glück, die mit Ihrem Fahrzeug aus Versehen von der Fahrbahn abkommen und mit einem Totalschaden am Baum oder im Wasser landen. Man sollte aber aufgrund der "stabilen Karossierie" sehen, dass man vor dem Aufprall aus dem Fahrzeug springt. Vielleicht hat der Wagen auch daher seinen Namen bekommen? Natürlich sollte das Auto vollkaskoversichert sein.
Ich rufe hier ausdrücklich nicht dazu auf, das zu machen, denn das wäre Versicherungsbetrug! Ich sage nur, dass diejenigen letztlich Glück im Unglück haben. Ich für meinen Teil werde, sofern der Anwalt keinen Deckungsschutz erlangen sollte, irgendwann die Batterie ausbauen und die dann an meine Solaranlage hängen. Günstiger kommt man nämlich nicht an eine so große Batterie.
Ach übrigens: Wer nur einen Vertragsrechtsschutz besitzt und glaubt, dass dieser für Rückabwicklung des Kaufvertrags leistet bzw. das Verfahren übernimmt, der ist auf dem Holzweg. Ich habe eine Ablehnung erhalten, mit der Begründung, dass es eine "Verkehrsrechtsschutzsache" wäre und die nicht bei der Versicherungsgesellschaft versichert wäre, wo mein Anwalt angefragt hatte. Der Versicherungsmakler bestätigte das übrigens.
9. Beim ADAC kann man übrigens derartige Mängel die man an seinem Fahrzeug hat melden. Es gibt da ein Formular und darin werden die Fahrzeugdaten abgefragt und danach kann oder sollte man schildern, worin die Probleme bestehen. Leider gibt es beim ADAC zum Spring noch nicht viel Informationen; zumindest wurde mir das telefonisch mitgeteilt.
Alle die jetzt noch Hoffnung haben, dass man ihnen in der KLONK-Sache helfen wird, sollten sich den Anhang durchlesen. Ich denke, dass Renault-König in Finsterwalde nicht der einzige Händler ist, für den die Sache erledigt ist und kein Mangel vorliegt. Einen ähnlichen Text hatte ich hier auch schon im Forum gelesen. Es gibt erstaunlicher Weise noch keinen deutschlandweiten einheitlichen Text.
ich denke eine Unterscheidung ist wichtig:
Gem. § 477 BGB gilt die Beweislastumkehr innerhalb von 12 Monaten (ab 1.1.2022) nach Gefahrenübergang. Heißt, bei einem den Anforderungen nach § 434 oder 475b HGB abweichenden Zustand der Ware.
Das heißt aber nicht (!), dass ich einen Mangel innerhalb von 12 Monaten „beweisen“ muss, da der BGH in 2016 folgendes entschieden hat:
„Der Käufer einer Kaufsache hat hiernach lediglich darzulegen und zu beweisen, dass der Zustand der Kaufsache innerhalb der ersten sechs Monate nach Gefahrübergang nicht dem Qualitäts- und Leistungszustand entspricht, der nach dem Kaufvertrag zu erwarten war. Er muss insbesondere keinen funktionalen Mangel beweisen, die Darlegung einer symptomatischen Funktionseinschränkung reicht aus.“ BGH, Urteil v. 12.10.2016, VIII ZR 103/15.
Das BGH Urteil spricht von 6 Monaten, da vor 1.1.2022.
Heißt für mich, solange der Klonk, nachweisbar, dargelegt wurde und „nur“ darüber Uneinigkeit herrscht, ob dieser ein Mangel ist, kann der Händler/Dacia sich nach 13 Monaten nicht raus reden und sagen, der Klonk bzw. dessen Ursache hätte nicht schon bei Fahrzeugübergabe vorgelegen.
Abweichende (juristische) Meinungen sind sehr willkommen, weil hier sicherlich ein wesentlicher „Casus knaxus“ liegt