"Im Umschlag des Einschreibens mit Rückschein war nichts drin.." / "der persönlich übergebene Zettel war nicht der gleiche der jetzt vorgelegt wurde. Den ursprünglichen habe ich verloren".Email nicht erhalten , Fax nicht erhalten.... daher Einschreiben mit Rückschein. Oder persönlich zusammen mit einem Zeugen vorbeibringen.
Erzählen kann man viel - die Frage ist was für das Gericht glaubhaft bzw. nicht glaubhaft ist.
100% sicher sollte nur die persönliche Übergabe des Zettels mit handschriftlicher Empfangsbestätigung auf dem Zettel sein. Dazu ist aber kein Empfänger verpflichtet. Ich würde den als Händler auf jeden Fall nicht unterschreiben.
Aber auch hier wird es Fälle gegeben haben, wo der Unterzeichner bestreitet, dass es seine Unterschrift ist. Also sagen wir mal zu 99,9 % sicher.
Mir würden aber die 99% bei so einem Peanuts reichen