In der ABE für die Felgen steht:
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen.
Serienzustand ist bei Tieferlegung nicht gegeben. Gutachten für die Tieferlegung habe ich nicht vorliegen. Dort steht vermutlich ähnliches über die Rad/Reifen Kombination.
Daher, soweit mir bekannt, muss beides zusammen abgenommen werden.
Dies ist eine Eintragung nach §21 StVZO.
Genaueres einfach mit dem TÜV vor Ort VOR dem Umbau absprechen.
Die Ingenieure und Prüfer nehmen sich in der Regel die Zeit das zu erläutern.
Am besten beide Gutachten mitbringen und vorhaben erklären.
Hintergrund ist das der Felgen hersteller mit der ABE sagt das es mit Original Fahrwerk passt.
H&R sagt das die Tieferlegung mit original Reifen passt.
In Kombination können die Reifen eventuell nicht ausreichend Platz im Radkasten finden.
Daher MUSS die Kombination vom TÜV geprüft werden.