Einbau Anhängerkupplung

Danke für das Herauslöschen der doppelten Forumsbeiträge!

Tja, so unterschiedlich reagieren die Autohäuser in Deutschland. Mein Dacia Händler lehnt den Einbau eines GDW-Adapters ab und da sein Hoflieferant für Anhängerkupplungen (noch) nichts vergleichbares anbietet, ist es für ihn keine Option. Gleiches bei der nächsten ATU Station. Bleibt für mich wahrscheinlich nur Rameder nach TÜV/DEKRA Freigabe.
 
Tja, so unterschiedlich reagieren die Autohäuser in Deutschland. Mein Dacia Händler lehnt den Einbau eines GDW-Adapters ab und da sein Hoflieferant für Anhängerkupplungen (noch) nichts vergleichbares anbietet, ist es für ihn keine Option. Gleiches bei der nächsten ATU Station. Bleibt für mich wahrscheinlich nur Rameder nach TÜV/DEKRA Freigabe.
ich verstehe dein Problem nicht: der Anbau ist legitim und wer käme schon auf die Idee mit dem Kistchen einen Anhänger zu ziehen?
Dann müsste man AHK ganz verbieten, könnte ja auch sein das jemand mit zulässiger Anhänglast von 750 kg einen Pferdeanhänger mit 1.500 kg zieht
 
Ich wäre hocherfreut und sofort bedenkenlos, wenn einer der erfahrenen Mitdiskutanten nur eine der nachfolgenden Bescheinigungen für den Adapter hier einstellen würde.
a) Typenbescheinigung nach UN ECE Reg. 55
b) Teilgutachten
c) Prüfzeugnis
d) Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
e) Änderungsbegutachtung nach § 19 Abs. 2 StVZO
(siehe juristisches ADAC Info-Blatt)
 
Meine „Anhängerkupplung“ wurde durch eine Dacia-Vertragswerkstatt eingebaut, hat echt alles seine Ordnung.

Einen Anhänger werde ich ganz sicher nicht mit dem Spring ziehen.
Aber auch für meinen Fahrradträger musste ich den Stift auf der Kupplungskugel entfernen, weil das System ansonsten nicht korrekt schließt.
Hi, schön zu hören, was hat das gekostet?
 
@Dacia Spring Mitleser Ich gebs auf ...

Bitte nimm keine Fahrräder mit, kauf dir bitte nicht das Teil und bau es nicht ein. Alternativ schmeiß sie in den Kofferaum.

Bitte beachten! Das rote Fähnchen und ne rote Lampe für nachts nicht vergessen wenn es 1 m über deine Rückleuchten hinausragt.

Befestigung auf dem Dach oder auf der Heckklappe sind seitens DACIA verboten. Schau mal in deine Bedienungsanleitung.

Wenn man schon nach UN ECE Reg. 55 fragt dann sollte man auch wissen was das ist! Die Verordnung bezieht sich auf GESPANNE. Das Teil von GDW ist ein Lastenträger (ergo auch kein Gespann) geprüft und freigegeben bis S 60 = 60 kg speziell für den Spring mit dem Hinweis no Towing, daher auch kein D Wert und der Pin in der Kugel um das aus zu schließen, dass man es mit einer AHK verwechseln könnte. Die Freigabe erteilt der Hersteller. Nach dem es keine AHK ist braucht es auch kein Gutachten.
 
@Dacia Spring Mitleser Ich gebs auf ...

Bitte nimm keine Fahrräder mit, kauf dir bitte nicht das Teil und bau es nicht ein. Alternativ schmeiß sie in den Kofferaum.

Bitte beachten! Das rote Fähnchen und ne rote Lampe für nachts nicht vergessen wenn es 1 m über deine Rückleuchten hinausragt.

Befestigung auf dem Dach oder auf der Heckklappe sind seitens DACIA verboten. Schau mal in deine Bedienungsanleitung.

Wenn man schon nach UN ECE Reg. 55 fragt dann sollte man auch wissen was das ist! Die Verordnung bezieht sich auf GESPANNE. Das Teil von GDW ist ein Lastenträger (ergo auch kein Gespann) geprüft und freigegeben bis S 60 = 60 kg speziell für den Spring mit dem Hinweis no Towing, daher auch kein D Wert und der Pin in der Kugel um das aus zu schließen, dass man es mit einer AHK verwechseln könnte. Die Freigabe erteilt der Hersteller. Nach dem es keine AHK ist braucht es auch kein Gutachten.

@Darth Vader, kannste mal einen link schicken, wo man den kaufen kann, Danke.

 
Ja genau da hab ich auch gekauft bitte beachtet, ihr braucht den e-Satz mit Canbus.

Auszug von Aukup:

HINWEIS !

Anhängerkupplungen für E-Autos die keine Anhängelasten haben, sind rechtlich keine Anhängerkupplungen, sondern lediglich "Adapter zur Befestigung eines Heckträger". Angaben einer Stützlast in den Fahrzeugpapieren ist nicht notwendig. Es zählt in dem Fall nur was der AHK-Hersteller angibt, natürlich darf die Hinterachslast des Fahrzeuges nicht überschritten werden.

 
Zuletzt bearbeitet:
Ja genau da hab ich auch gekauft bitte beachtet, ihr braucht den e-Satz mit Canbus.

Auszug von Aukup:

HINWEIS !

Anhängerkupplungen für E-Autos die keine Anhängelasten haben, sind rechtlich keine Anhängerkupplungen, sondern lediglich "Adapter zur Befestigung eines Heckträger". Angaben einer Stützlast in den Fahrzeugpapieren ist nicht notwendig. Es zählt in dem Fall nur was der AHK-Hersteller angibt, natürlich darf die Hinterachslast des Fahrzeuges nicht überschritten werden.

Ja genau da hab ich auch gekauft bitte beachtet, ihr braucht den e-Satz mit Canbus.

Auszug von Aukup:

HINWEIS !

Anhängerkupplungen für E-Autos die keine Anhängelasten haben, sind rechtlich keine Anhängerkupplungen, sondern lediglich "Adapter zur Befestigung eines Heckträger". Angaben einer Stützlast in den Fahrzeugpapieren ist nicht notwendig. Es zählt in dem Fall nur was der AHK-Hersteller angibt, natürlich darf die Hinterachslast des Fahrzeuges nicht überschritten werden.

Sobald du aber den Stift aus dem Kugelkopf ziehst ist es eine AHK
Ich habe auch noch keinen Heckträger gefunden der mit dem Stift montierbar ist.
 
Es geht nicht darum ob du den Stift drinnen läst oder nicht (hier sichert sich der Hersteller ab). Mein Träger geht mit Stift ist von LAS. Auch wenn du den Stift raus machst ist es immer noch ein Lastenträger da als AHK nicht zugelassen. Es kommt darauf an was du machst auf öffentlichen Straßen. Zweckverwendung als Lastenträger oder ob die Blauen dich aufhalten weil du ziehst.
 
Ich fahre den Stahl-AHK-Adapter ohne Stift ja nicht ohne Träger spazieren.
Der liegt neben dem Fahrradträger in der Garage.
Ich sehe dementsprechend kein Problem:
Entweder fahre ich mit der Gummikappe auf der AHK-Aufnahme oder mit dem Stahl-Adapter+angebrachtem Fahrradträger.

Ich sehe da wirklich keinerlei Problem.
 
Ich fahre den Stahl-AHK-Adapter ohne Stift ja nicht ohne Träger spazieren.
Der liegt neben dem Fahrradträger in der Garage.
Ich sehe dementsprechend kein Problem:
Entweder fahre ich mit der Gummikappe auf der AHK-Aufnahme oder mit dem Stahl-Adapter+angebrachtem Fahrradträger.

Ich sehe da wirklich keinerlei Problem.
Du musst nur aufpassen. AHKs oder Lastenträger die abnehmbar sind dürfen, wenn nicht im Gebrauch, während der Fahrt nicht gesteckt sein. Das findest du auch in der GDW Anleitung. Das gilt generell. Im Falle dessen, dass dir jemnad drauf fährt bekommt du eine Teilschuld, ist leider so. Wennst ma nicht glaubst informiere dich gerne anderweitig, die werden dir das selbe sagen. Mein Duster hatte auch eine Abnehmbare. Anhänger weg, AHK weg.
 
  • Eine Anhängerkupplung muss nicht abmontiert werden
  • Es besteht erhöhte Unfallgefahr
  • Die Anhängerkupplung kann zu einer erhöhten Betriebsgefahr führen

Das schreibt der ADAC!
 
Du musst nur aufpassen. AHKs oder Lastenträger die abnehmbar sind dürfen, wenn nicht im Gebrauch, während der Fahrt nicht gesteckt sein. Das findest du auch in der GDW Anleitung. Das gilt generell. Im Falle dessen, dass dir jemnad drauf fährt bekommt du eine Teilschuld, ist leider so. Wennst ma nicht glaubst informiere dich gerne anderweitig, die werden dir das selbe sagen. Mein Duster hatte auch eine Abnehmbare. Anhänger weg, AHK weg.
 
Du musst nur aufpassen. AHKs oder Lastenträger die abnehmbar sind dürfen, wenn nicht im Gebrauch, während der Fahrt nicht gesteckt sein. Das findest du auch in der GDW Anleitung. Das gilt generell. Im Falle dessen, dass dir jemnad drauf fährt bekommt du eine Teilschuld, ist leider so. Wennst ma nicht glaubst informiere dich gerne anderweitig, die werden dir das selbe sagen. Mein Duster hatte auch eine Abnehmbare. Anhänger weg, AHK weg.
 
Nein, es geht überhaupt nicht um die Polizei: Wenn es keine gesetzliche Verpflichtung zur Demontage einer nicht genutzten abnehmbaren AHK gibt, gibt es auch keine Strafverfolgungsmaßnahmen!
Eine von den Versicherungen propagierte "Teilschuld an den Unfallfolgen" wurde bisher noch von keinem Gericht übernommen:

Aufgrund der höheren Unfallgefahr können Versicherungen, wenn eine abnehmbare Anhängerkupplung nicht demontiert ist, wegen einer Erhöhung der Betriebsgefahr ein Mitverschulden annehmen, was zu einer Verringerung der Ansprüche führen kann. Dieser Einwand wurde jedoch bislang – soweit ersichtlich – noch nicht von den Gerichten entschieden.
Quelle: ADAC
 

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