Ergänzend sei noch erwähnt, dass der/den ADAC-Technikabteilung/-Juristen im Vorfeld einerseits die gesamte GDW-Einbauanleitung, anderseits die Info-Seite „Anhängelast/Stützlast“ von Aukup (beides frei zugänglich im Internet) u.a. zur Verfügung stand.
Für mich wäre (als noch nicht Besitzer eines Adapters) interessant zu wissen, welche StVZO-konforme E-Nummer bzw. Typenschild/Typengenehmigung die Bauteile, wie hier von „Darth Vader u. Hans“ erwähnt, bei Auslieferung tragen.
Dass das ADAC-Info-Blatt einen so genannten „Supermoderator“ dieses Forums zum Lachen animiert, findet ich doch etwas befremdlich, insbesondere unter dem Aspekt, dass anscheinend der ein oder andere Forumsteilnehmer die gesetzeswidrige Manipulation als Zugvorrichtung plant (Pin-Entfernung), was im schlimmsten Fall andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Bleibt, wie an anderer Stelle schon von Forenmitgliedern erwähnt, zu hoffen, dass die Polizei hier noch rechtzeitig eingreifen kann.
Bevor ich den von mir sehr gewünschten Adapter-Einbau als Fahrradträger durch eine Fachfirma durchführen lasse, werde ich mir vom ortsansässigen TÜV mit den aktuell zur Verfügung stehenden Unterlagen die Chancen für ein positives Teilgutachten oder Prüfzeugnis (gegebenenfalls Fahrzeugscheineintrag) einholen.