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Gast1873
Guest
doch so funktioniert es und die wenigen Fehler die damit aufkommen sind zu vernachlässigen. In einem anderen Fahrzeug habe ich einen Telematik-Tracker einer anderen Versicherung, die versteht nicht einmal den Unterschied bei zeitlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen, z.B. an werktagen und kreidet einen regelmäßig Überschreitungen an. Allerdings hat man dort einen Tag Zeit die resultierenden Fehler, mittels Button, zu korrigieren. Dieser Tracker ist eine echte Katastrophe gegenüber dem der HUK.also Du meinst der gleicht die gefahrene Geschwindigkeit (über GPS ermittelt) mit den z.B. Google Daten zu bekannten Geschwindigkeitsbeschränkungen ab? Das würde mir auch einfallen, aber es wäre doch sehr fehlerträchtig. Wenn da auf der BAB in Google noch eine 100 km/h Beschränkung drin ist, die mittlerweile nicht mehr existiert und Du bretterst da mit 200 her (was ja erlaubt wäre - nein, natürlich nicht mit dem Spring) dann müsste er Dich ja auf 30 % Zuschlag setzen bzw. gleich den Versicherungsvertrag aufkündigen . Ich glaube nicht, dass es so funktioniert.