Wenn der KLONG bis dahin......25000km....nicht aufgetreten ist dann wird er mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nicht mehr kommen.weil sich die Lagerschalen ganz bestimmt nicht weiter...SETZEN...und so ein Spiel vergrößern können.. Nach meiner Kenntniss hatte kein Neufahrzeug den Klong schon bei 0 Kilometer.so wie bei meinem erst nach ca 5000km .
Die Arumentation ist absolut nachvollziehbar, bedeutet oder beweist sogar, dass der Klonk
kein Serienfehler und damit
Stand der Technik ist. Oder anders herum, wenn der Klonk tatsächlich, wie Renault/Dacia uns allen weiß machen will, „Stand der Technik“ ist, dann hast du als einer der Wenigen im Forum ein mit gravierendem Mangel behaftetes Fahrzeug erhalten. Sozusagen ein „Montagsauto“ dass es ja heute angeblich nicht mehr geben soll.
Mich würde mal interessieren, was die bei Dacia sagen, wenn du mit „deinem Mangel“ bei deinem Händler vorfährst und reklamierst, dass du Wert darauf legst, dass dein Spring in den ordnungsgemäßen Zustand der heutigen Technik versetzt wird.
Ich meine damit nicht, dass du auf die ironische Art mit einem Lächeln dort auftauchen sollst, sondern ernsthaft Bedenken äußerst, dass dein Fahrzeug als eines von Vielen, nicht dem von Renault-Deutschland hochgepriesenen „Stand der Technik“ entspricht.
Ich weiß, dass man dazu schon eine gewisse Befähigung als Kabarettist haben müsste, um nicht vor Lachen laut loszubrüllen. Deshalb vielleicht vorher mal vorm Spiegel üben.
Da es mehrere solcher Fälle, wo kein Klonk zu hören ist geben soll, können sich auch ruhig die anderen Springbesitzer angesprochen fühlen. Auf die Antwort wäre ich gespannt und vielleicht würde diese den vielen Betroffenen helfen, denn entweder ist der Klonk nun mal Stand der Technik oder eben nicht; beides geht ja schließlich nicht.
Renault ist ja in meinem Fall sogar der Ansicht, dass der Kunde verpflichtet sei, innerhalb der Gewährleistung den Mangel nachzuweisen, was dem BGB hinsichtlich der Regelung zur Beweisumkehr widerspricht. Das BGB räumt dem Kunden inzwischen sogar ein ganzes Jahr (statt vorher nur 6 Monate) ein, den Gewährleistungsmangel instandsetzen zu lassen, ohne den vorherigen Nachweis erbringen zu müssen, dass der Mangel herstellerbedingt verbaut wurde. Renault führt diese gesetzliche Bestimmung da absurdum, indem es z.B. von mir den Nachweis verlangt, dass das Fahrzeug mangelhaft ist und konkret, welcher Mangel vorliegt. Daher geht das nur für diejenigen, die über eine Rechtsschutzzusage verfügen und Klage bei Gericht einreichen. Andernfalls kann ein Einzelner die Kosten nicht stemmen und es ist dann auch immer noch fraglich, ob Renault oder später ein Gericht dieses privat in Auftrag gegeben Gutachten anerkennt.
Das was Renaul da von sich gibt, bedeutet, dass der Kunde verpflichtet ist, auch innerhalb der Gewährleistungsfrist, ein technisches Gutachten in Auftrag zu geben, um den von Anfang an bestehenden Mangel nachzuweisen.
Daher müsste man jetzt umgekehrt reagieren und diejenigen Fahrzeuge ohne Mangel (also ohne Klonk) beanstanden, um damit endlich nachweisen zu können, was wirklich „Stand der Technik“ ist. Klonk oder NichtKlonk- das ist hier die Frage!