Klar kann man allen Beteiligten Ärger machen - sich selbst natürlich auch. Juristisch gesehen dürfte dabei aber nicht viel rauskommen. Solange Du keinen verbindlichen Liefertermin hast, kannst Du nix verlangen. Wenn der Wagen aufgrund von Qualitäts- und oder Sicherheitsmängeln nicht ausgeliefert wird, dann spricht das sogar (positiv gesehen) für eine funktionierende Qualitätssicherung.
Das Problem ist sicher eine schlechte Kommunikation (intern wie extern) und Organisation der Problembeseitigung. Aber das hat auch nichts mit dem Preis des Fahrzeugs zu tun. Da gibt es sicher genug Beispiele auch höherpreisiger Angebote anderer Hersteller, wo es ähnlich bescheiden abläuft.
Da bleibt nur mit dem Händler eine Lösung zu finden in beiderseitigen Interesse - meiner Meinung nach am besten ohne Rechtsverdreher, die machen interessenbedingt alles nur noch schlimmer.
Das Problem ist sicher eine schlechte Kommunikation (intern wie extern) und Organisation der Problembeseitigung. Aber das hat auch nichts mit dem Preis des Fahrzeugs zu tun. Da gibt es sicher genug Beispiele auch höherpreisiger Angebote anderer Hersteller, wo es ähnlich bescheiden abläuft.
Da bleibt nur mit dem Händler eine Lösung zu finden in beiderseitigen Interesse - meiner Meinung nach am besten ohne Rechtsverdreher, die machen interessenbedingt alles nur noch schlimmer.