Reifen und Felgen

Ich habe ja schon öfters geschrieben.
Einelabnahme NEIN
Begutachtung NEIN
Eintrag JA weil nicht in den COC Papieren eingetragen.
Auch wenn es schön wäre die 175/65R14 ohne Eintrag zu fahren siehe allgemeine Hinweise.
Ich möchte auch nicht über die Sinnhaftigkeit diskutieren.
Die ABE entbindet auch nicht von der Eintragungspflicht.
29 Jahre Reifenhandel und es war schon immer so.

Außer die 175er stehen neuerdings in den COC Papieren aber angeblich immer nur 165/70R14


Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Hab mir die ABE jetzt mal zur Hand genommen. Genau diese Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere befindet sich in der ABE der OXXO Felgen. Somit einfach anbauen und nichts weiter eintragen.
 

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Hatte ich ja auch schon geschrieben. Sehe mich hier auch ganz klar im Recht. Aber nützt ja nichts, die Diskussion führt offensichtlich ins Nichts. Kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Prüfer die Reifen anmängelt in irgendeiner Form. Ebenso wenig wird die Polizei wegen 175er o. 185er Reifen Stress machen in Zeiten, wo jeder Kleinwagen mit 235er Bereifung ab Serie fährt.
 
S

Sehe ich anders und habe ich bisher nie so gemacht. Bei meinem Model Y Performance steht auch im CoC nur 21“ drin aber mit der ABE der 20“Winterfelgen muss ich auch nichts eintragen. Ist ja quasi selber Fall nur in die andere Richtung mit kleiner felgen und reifen.
Zum einen kommt es darauf an mit welchen Rädern du beim TÜV warst und auch nicht jeder Prüfer checkts oder stört sich daran.
Ich habe es halt so gelernt und die diversen TÜV Prüfer vom TÜV Süd die in den letzten 20 jahren bei un in der Firma die HU abgenommen haben,haben auch darauf geachtet.
 
Zum einen kommt es darauf an mit welchen Rädern du beim TÜV warst und auch nicht jeder Prüfer checkts oder stört sich daran.
Ich habe es halt so gelernt und die diversen TÜV Prüfer vom TÜV Süd die in den letzten 20 jahren bei un in der Firma die HU abgenommen haben,haben auch darauf geachtet.
Bei meinen Tesla Felgen in der ABE ist genauso wie bei den OXXO für den Spring vermerkt das die Größen in der ABE ohne Berichtigung des Fahrzeugschein zulässig sind. Ich hab mir gerade mal verschiedenste ABE angesehen und in allen war es so vermerkt. Ich denke es ist also eher ein Standart das man nichts eintragen muss als die Ausnahme.
 

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@Kernreiter in deinem gutachten steht :
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein

also nur Reifen größe bei Austellung der Kotflügel
 
@Dummsau also in der ABE bzw Gutacheten seht das Karosseriearbeiten bei 185 notwendig sind


Allgemeine Auflagen und Hinweise


ZAB


A02
Eintragungspflichtig, wenn keine Freistellung in ABE.

A58
Nicht zulässig bei Allradantrieb.

Y85
Karosserievariante ist zu beachten.

A04
Speed- und Loadindex der Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.

A05
Fahrwerk und Bremsaggregate müssen (abgesehen von aufgeführten Umrüstmaßnahmen) dem Serienstand entsprechen.
Reifenbezogene Auflagen und Hinweise
185/55R15

Änderungsabnahme erforderlich.

Karosseriebearbeitung erforderlich: VA: Kotflügel, Schürze

Karosseriebearbeitung erforderlich: VA: Kotflügel

Karosseriebearbeitung erforderlich: HA: Kotflügel, Schürze

Karosseriebearbeitung erforderlich: HA: Kotflügel

Schneeketten nicht zulässig.
 
@Dummsau also in der ABE bzw Gutacheten seht das Karosseriearbeiten bei 185 notwendig sind


Allgemeine Auflagen und Hinweise


ZAB


A02
Eintragungspflichtig, wenn keine Freistellung in ABE.

A58
Nicht zulässig bei Allradantrieb.

Y85
Karosserievariante ist zu beachten.

A04
Speed- und Loadindex der Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.

A05
Fahrwerk und Bremsaggregate müssen (abgesehen von aufgeführten Umrüstmaßnahmen) dem Serienstand entsprechen.
Reifenbezogene Auflagen und Hinweise
185/55R15

Änderungsabnahme erforderlich.

Karosseriebearbeitung erforderlich: VA: Kotflügel, Schürze

Karosseriebearbeitung erforderlich: VA: Kotflügel

Karosseriebearbeitung erforderlich: HA: Kotflügel, Schürze

Karosseriebearbeitung erforderlich: HA: Kotflügel

Schneeketten nicht zulässig.
Poste mal bitte ein Bild vom Teil der ABE wo das steht weil in der ABE die ich habe für die Oxxo Felgen ist kein A05 angegeben sondern A12 A19 A58 A99 Y85 ZAB S02 als Auflagen und Hinweise und unter Reifenbezogene Hinweise ist gar nichts angegeben für 185/55R15.Bildschirmfoto 2022-08-27 um 10.12.24.png
 
Die einpresstiefe hat nix damit zu tun das man die kotflügel rausstellen muss
Steht doch da
Reifen bezogene Auflagen
Wenn der tüv das nicht sieht haste Glück gehabt befreit dich aber nicht von deiner Sorgfaltspflicht , denn wen ein kackgenauer
Polizist das bemängelt muss du es nach Vorführungen ändern
 
Die einpresstiefe hat nix damit zu tun das man die kotflügel rausstellen muss
Steht doch da
Reifen bezogene Auflagen
Wenn der tüv das nicht sieht haste Glück gehabt befreit dich aber nicht von deiner Sorgfaltspflicht , denn wen ein kackgenauer
Polizist das bemängelt muss du es nach Vorführungen ändern
Die Einpresstiefe hat sehr wohl was damit zu tun da es unterschiedliche ABE sind für die ET32 und ET38. Wenn du die ABE für die Variante mit ET38 nimmst steht dort nichts von Kotflügel ausstellen drin.
 
Sorry sieht so aus das du recht hast
Hab’s mal nachgeben je kleiner die einpresstiefe je weiter raus
Somit passt deine Argumentation
Das es da 2 Gutachten gibt ok
Wer sucht der findet 👍
Und man lernt nie aus
 
Hallo Ihr Lieben,

die Auflagen gelten nur für ET32, deswegen hatte ich auch darauf hingewiesen das man nach ET38 schauen muss!
Diese Felge ist z.Z. die Einzige mit Gutachten und ABE für den Spring und ich denke, dass sie deshalb auch immer wieder nicht lieferbar ist. Wird wohl ständig ausverkauft sein, bei ca. 40.000 verkauften Springs in Europa.
 
Also abschließend nochmal zusammengefasst.

Wer 185/55 auf 15 Zoll Felgen fahren möchte kann das mit den Oxxo Telesto in 5x15 ET38 - LK4/100 ML60.1 ohne jegliche Begutachtung oder Eintragung bzw Umbauten am Fahrzeug machen. Einfach rauf bauen und ABE dabei haben für eine Kontrolle oder TÜV.
Wichtig nur ET38 bei den Felgen und NICHT ET32!
Die komplette ABE hänge ich nochmal an mit dem zweiten Teil wo auch steht das keine Eintragung in den Fahrzeugschein erforderlich ist.
Montag werden meine Felgen geliefert dann stelle ich auch noch Bilder ein.
 

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