Das wiederum ist ein sehr interessantes Thema.
Verschiedene Marken sind nicht ausdrücklich verboten nicht eimal Sommer und Winter.
Sie müssen eine Bauart (radial oder diagonal) sein.
Erst wenn ein Unfall passiert und der auf die unterschiedlich Reifen zurückzuführen ist, zählt das als fahrlässig.
Reifen Hersteller und/ oder Bauart als "Winter/ Sommer" im üblichen "Gürtelreifensegment"...
●Zum Verständnis, zulässig wäre
z.B.: VoLi Pirelli, VoRe Vredestein, Hili LINGLONG, HiRe Kumho...gleiche Größe mit min. geforderten Last + Speed Index, aber aufwärtskompatibel immer möglich
...z. B. 167/70 R 14 89 V
noch nie gehört ? Klasse , oder.
● Bauart Sommer vs Winter
Ein bezeichneten Winterreifen trägt die Kennzeichnung M+S, ein richtiger, schneetauglicher Winterreifen M+S und dieses Bergspitzensymbol zur rechtlichen Anerkennung als Winterreifen.
Für die Kombinierbarkeit gilt wieder das oben Genannte, jedoch dürfen die M+S Reifen nur auf einer Achse also paarweise montiert sein !
● weitere zul. Kombination wäre z.B. Winterreifen nur z.B. auf der Vorderachse i.Verb. mit Sommerreifen auf der HA...alles ganz legal...Continental mit Kleber, Bridgestone mit Fulda...
●daß diese Zulässigkeit natürlich einige Nachteile bei Haftreibung, Verschleiß, Lenk/ Bremseigenschaften nach sich ziehen, darf gerne mehr als nur vermutet werden...Also nur suboptimale Kombination, vielleicht aus ökonomischen Gründen gerne gesehen...
Lg