G
Gast995
Guest
Nee mach ich nicht ,in der Umfrage wollte keiner jetzt wollen alle ,ja das ist tatsächlich Kindergarten
Und zudem Mail zu veröffentlichen von Firmen und und fällt unter Datenschutz und Postgeheimnis ohne Genehmigung.
E-Mails, die sich nur an einen Adressaten richten, unterfallen nach der ständigen Rechtsprechung der Geheimsphäre und dürfen daher ohne Zustimmung des Absenders nicht veröffentlicht werden (LG Köln, Urteil vom 28.05.2008, Az. 28 O 157/08).25.09.201
Und zudem Mail zu veröffentlichen von Firmen und und fällt unter Datenschutz und Postgeheimnis ohne Genehmigung.
E-Mails, die sich nur an einen Adressaten richten, unterfallen nach der ständigen Rechtsprechung der Geheimsphäre und dürfen daher ohne Zustimmung des Absenders nicht veröffentlicht werden (LG Köln, Urteil vom 28.05.2008, Az. 28 O 157/08).25.09.201