Rainer K.
eDacia-Kenner
Dass das KBA bei einer oder auch mehrerer Anzeigen von einem zu hörenden, vermeintlich abnormalen, Geräusch tätig würde, übersteigt meine Vorstellungskraft!
Selbst eine gelöste Pendelstütze würde die nicht interessieren.
Da muss schon richtig belegt sein, zum Beispiel durch ein oder besser mehrere Vorkommnisse, dass Gefahr für Leib und Leben besteht und es sich um ein systematisches Prob und keinen Einzelfall handelt.
Selbst eine gelöste Pendelstütze würde die nicht interessieren.
Da muss schon richtig belegt sein, zum Beispiel durch ein oder besser mehrere Vorkommnisse, dass Gefahr für Leib und Leben besteht und es sich um ein systematisches Prob und keinen Einzelfall handelt.