Schlag beim Gasgeben - Aktis 80695 (Actis 80695) Klong, Klonk

Spreewaldgurke

eDacia-Begeisterter
Ort
Burg (Spreewald)
Version
Comfort+
Motor
45 PS (33 kW)
Baujahr
2022
Details
Kein CCS dafür KLONG u. Ladeprobleme
Ich habe mir die Mail, in der ich das Geräusch angesprochen habe, mal ausgedruckt. Ich glaube mehr geht aktuell nicht.
Und vielleicht klongt es ja auch einfach die nächsten Jahre so weiter und nix passiert....
Das wäre die beste Lösung, denn mit dem KLONG kann man sich letztlich arrangieren. Aber leider muss ich dir etwas von deiner Hoffnung nehmen.

Mit zunehmender Kilometerleistung wird der KLONG lauter und da bin ich nicht der einzige der das bereits feststellen musste. Anfangs musste man genau hinhören. Dann nicht mehr wenn man zügig vom Ausrollen/Rekupieren auf das Pedal tritt.

Noch etwas später wird das Geräusch um so lauter, je weniger man das Fahrpedal tritt da das Spiel der Zahnflanken immer etwas größer wird. Das lauteste Geräusch habe ich, wenn ich das Pedal nur soweit antippe, dass überhaupt keiner der blauen Balken im Display erscheint.

Irgendwann kommt dann der Zeitpunkt, wo man, wenn man noch genauer hinhört 2 Mal den KLONG vernimmt, wenn man nämlich den Fuß nach dem Treten wieder vom Fahrpedal nimmt und der Spring in den Zustand "Rollen" oder "Rekupieren" geht. Das war bei mir bei über 14.000 km erstmals zu hören.
Ich muss aber zugeben, dass man da schon ein sehr feines Gehör haben muss. Aber vermutlich wird das auch nicht mehr all zu lange so leise bleiben.

Allerdings schon die Tatsache, dass sich das Geräusch verändert bzw. lauter wird, deutet nicht darauf hin, dass in den nächsten Jahren nichts passiert, so sehr ich es Jedem hier auch wünsche. Mir geht es auch so, ich will den Spring eigentlich nicht zurückgeben oder gegen ein anderes (teureres) Auto eintauschen. Er reicht für Kurzstrecken und Alltägliches mehr als genug. Aber es fährt leider immer so ein unheimliches Gefühl mit.
 

Spreewaldgurke

eDacia-Begeisterter
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Burg (Spreewald)
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Comfort+
Motor
45 PS (33 kW)
Baujahr
2022
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Kein CCS dafür KLONG u. Ladeprobleme
sollte wohl eher heißen : alle Springs werden das wohl irgendwann bekommen 🤷‍♂️.

Es sei denn, man streichelt ihn und bringt die ca. 26PS :eek: (im Eco Modus) nicht direkt auf die drehenden Teile (immer ganz sanftes Beschleunigen).
Meinen hat es auch erst bei ca. 27k erwischt, bei normaler Fahrweise. Einige weit aus früher. DC könnte locker mit einem Software Update genau sowas kostengünstig als Würgaround einspielen lassen, das der Spring sanfter beschleunigt (es dreht sich hier nur um 1-2 Sekunden)...bis eine Endlösung in Sicht ist.
Also ich fahre immer ECO-Betrieb und habe auch noch den Sensor von der HUK24 an der Windschutzscheibe und sammle fleißig Punkte (SUPER) in der App wobei ich einen Folgebonus von 29% für 2024 erreicht habe. Will damit sagen, dass ich kein "wilder Fahrer" bin und vorausschauend fahre und wenig auf Verschleiß. Bremsen sind noch fast neu weil man die kaum benötigt.
Trotzdem hat es mich bereits ab 5000 km erwischt, was gewissermaßen darauf hinweist, dass unterschiedlichere Materialien bei den einzelnen Fahrzeugen verwendet werden.
Solange man die wirkliche Ursache nicht kennt, warum das zu große Zahnflankenspiel dass der Sachverständige im WDR-SERVICE-Beitrag festgestellt hat, immer größer wird, solange können wir nur spekulieren.
Wenn ich so die langsamen Mühlen der Rechtsanwälte und anschließend der Sachverständigen und dann der Gerichte so sehe, werden unsere Autos vermutlich bis zur Urteilsverkündung auf dem Recyclinghof stehen.

Das mit dem "Software Update" finde ich persönlich nicht so prickelnd, zumal ich den KLONG auch beim vorsichtigsten Treten des Pedals nicht mehr verhindern kann. Es bedeutet letztlich nur Verlust an Fahrspaß und Beschleunigung die ohnehin schon nicht so "berauschend" ist. Schaut mal in der EU-Bescheinigung, dann wirst du dich richtig ärgern über die geringen Leistungsangaben die dort gemacht werden. Die höchste Leistung für eine maximale Dauer von 30 Minuten wird dort mit 18,6 KW angegeben. D.h. dass dir die 33 KW (höchste Nutzleistung) nur mal ganz kurzfristig zur Verfügung stehen. Wenn man daran noch runterschraubt, macht das nicht wirklich Spaß.

Und wenn Dacia das Update einfach ohne unser Wissen aufspielt, so wie es teilweise die anderen Autohersteller machen, dann hat sich das sowieso erledigt. Ich hörte letztens von Jemandem, dessen Auto während der Fahrt ein Update erhielt. Ich stelle mir das unheimlich vor, wenn man gerade am Überholen ist und ja weiß, welchen Überholweg man ungefähr benötigt und man durch das unangekündigte Update dann plötzlich nicht mehr vorankommt und einen Unfall produziert, weil man es nicht mehr schafft, den Überholvorgang innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke zu vollenden. Das wünsche ich Niemandem. Auch nicht dem Gegenverkehr obwohl man ja auch schon festgestellt hat, Geisterfahrer wären die "entgegenkommendsten Autofahrer".
 

Don Spring

Supermoderator
Teammitglied
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Köln-Nord
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Motor
45 PS (33 kW)
Baujahr
2022
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CCS, Polarweiss mit orange
Es sei denn, man streichelt ihn und bringt die ca. 26PS :eek: (im Eco Modus) nicht direkt auf die drehenden Teile (immer ganz sanftes Beschleunigen).
Ich fahr zwar zu 95% im ECO-Modus, aber gestreichelt wird nicht, von mir bekommt der kleine Springer die Sporen, schließlich ist er ja ein Arbeitstier und dafür wurde er angeschafft. :cool:
 

Betty63

eDacia-Wissendurstiger
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Witten
Ich habe einen Spring mit EZ 10/21. Ich habe zweimal im Autohaus das Thema angesprochen... alle Springs haben das, kein Grund zur Aufregung, hieß es.

@Sylvia1968 Wann war dein Zulassungstag genau? Schreibe mich bitte per PN an. Danke.

Zur anderen Frage: Ich bringe meine Briefe persönlich beim Händler vorbei und lasse mir auf einer zusätzlich mitgebrachten Kopie den Erhalt des Schreibens bestätigen.
Den Namen und die Datum+Uhrzeit der bestätigenden Person des Händlers notiere ich mir.
Zusätzlich habe ich noch eine weitere Person als unabhängige Zeugin bei mir.
Mit dieser Person bin ich weder verwandt noch verschwägert.
Danach scanne ich das Schreiben mit der Bestätigung ein und sende es an meinen Anwalt.

Warum mache ich das so:
Ob die Händleranschrift die ladungsfähige Anschrift ist weiss ich nicht.
Denn mein Händler gehört zu einer Gruppe von 10 Autohäusern.
Nach Bestätigung müssen die Chefs des AH dafür sorgen das die inneren Abläufe im Autohaus funktionieren.
 

Spreewaldgurke

eDacia-Begeisterter
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Burg (Spreewald)
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Comfort+
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45 PS (33 kW)
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2022
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Kein CCS dafür KLONG u. Ladeprobleme
@Betty63 , was du da unternimmst ist vorbildlich und zeugt von juristischen Kenntnissen welche dem Gericht die Arbeit sehr erleichtert und dem Händler die Sache schwer machen dürfe.

Wenn man, wie ich auf dem Land wohnt und die Hauptfiliale des Händlers 150 km weit weg (in Berlin) ist und dem Gericht ein Einschreiben mit Rückschein nicht ausreicht, dann hab ich wohl Pech gehabt wenn das Gericht nachher einen solchen Nachweis verlangt, wie du Ihn erbringen kannst. Wundern würde es mich jedenfalls nicht, wenn mein Händler den Rücktritt vom Kaufvertrag wegen dieses vermeintlichen "Formfehlers" verweigert, nur weil ich ein Einschreiben mit Rückschein an die Händleranschrift gesendet habe und auf dem Rückschein die Unterschrift der Sekretärin steht statt des Geschäftsführers, dem das Einschreiben auszuhändigen war.

Das spätere Problem bei Gericht besteht ja noch in einem ganz anderen Zusammenhang: Als Beklagter im Zivilprozess oder Beschuldigter im Strafrecht kannst du zu deiner Verteidigung bei Gericht behaupten was du willst. Du bleibst straffrei selbst wenn du nur Lügen verbreitest. Als Zeuge oder Geschädigter hingegen, bist du dem Gericht gegenüber zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet und kannst sogar vereidigt werden bzw. begehst im geringsten Fall eine falsche unendliche Aussage.

Aber an der Behauptung meines Autohändlers, er habe die Einschreiben nicht erhalten und wisse daher nichts von meinem Rücktritt oder meinen Mängeln, weiß man eigentlich schon, woran man ist. Allerdings dürfte diese Auskunft auch schon ein gerichtsverwertbarer Hinweis dafür sein, dass irgend was nicht ganz rund läuft.

Ich findes es allerdings schon sehr bezeichnend, dass man sich hier im Forum nicht über den eigentlichen Mangel unterhält sondern sich bereits Gedanken über mögliche Formfehler macht, die einem bei Gericht das Genick brechen können.
 

Betty63

eDacia-Wissendurstiger
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Witten
Daher werden Rechtsanwälte auch gerne als Rechtsbieger gesehen. Aber das tun sie nicht.
Recht ist immer eine Auslegungsfrage.
Es gilt ein Grundsatz: Im Zweifel für den Beklagten!
Das gilt natürlich auch für das beklagte Autohaus/Renault!
Es gibt im Leben nichts ohne Vor-und Nachteile gleichzeitig.
Es ist allerdings sehr bequem immer nur die eigene Position zu sehen und zu verbreiten.

Tausche die Rollen:
Du bist jetzt CEO von Renault.
Deine MA haben einen konstruktiven Serienfehler in 120.000 Kraftfahrzeuge eingebaut.
Deine Anteilseigner wollen die versprochene Rendite.
Am 15.11.2023 willst Du ~1 Mrd € für die neue Firma einwerben und große Renditeversprechen machen.
Und dann kommen ein paar Leute aus einem Forum und wollen mit einem von Deinen Leuten verbocken Serienfehler Beachtung finden. Echt jetzt?
Welche Strategie wählst Du?
Was gibt Du Deinen Leuten in der Kommunikation vor?

Geil, oder?

Rollenspiel Ende.
Nun weiss Du wer sich warum und wie verhält.
 
Zuletzt bearbeitet:

Springreiter

eDacia-Wissendurstiger
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Paderborn bzw. Kärnten
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Comfort+
Deine MA haben einen konstruktiven Serienfehler in 120.000 Kraftfahrzeuge eingebaut.
Es ist ja noch kompizierter aufgrund der Tatsache, dass Dacia dieses Fahrzeug weder konstruiert hat noch in Eigenregie baut.

Die Groupe Renault umfasst mittlerweile die Marken Renault, Alpine, Renault, Dacia und Lada.
Seit 2018 kooperiert Groupe Renault mit Nissan Motor Corporation und Mitsubishi Motors Corporation. Zur Renault-Nissan-Mitsubishi Alliance gehören die Marken Nissan und Mitsubishi, sowie Infiniti.
Die Aktivitäten mit Elektrofahrzeugen der Groupe Renault verantworten die beiden chinesischen Joint Ventures eGT New Energy Automotive (eGT) und Jiangxi Jiangling Group Electric Vehicle (JMEV).
Auftragsfertiger des Spring ist letztendlich Dongfeng.

Nun hat wohl die Groupe Renault der Automobile Dacia S.A. aufgegeben ein Elektroauto für Europa "einzukaufen" und nicht selbst zu entwickeln. Über die oben genannten Firmen ist der Auftrag dann bei Dongfeng gelandet.
Die haben ihrerseits aber einige Zulieferer für Akku, Elektromotor, Getriebe, etc.

Das Klong-Getriebe-/Differentialproblem wird über die Firmenkonstrukte letztendlich an den entsprechenden Zulieferer weitergeleitet, mit der Maßgabe Fehleranalyse und Abhilfe. Der Zulieferer wehrt sich mit allen Kräften im Rahmen des Liefervertrages und der rechtlichen Möglichkeiten. (Es geht um Kosten)

Da wohl noch kein Spring mit Getriebeschaden liegen geblieben ist, leisten sich Zulieferer, Dongfeng, eGT und die Groupe Renault endlose Diskussionen wie und in welcher Form man dem Problem begegnet.

Nach über 30 Jahren Tätigkeit in der Automobilindustrie wäre dieses Szenario m. E. durchaus möglich.
 

Betty63

eDacia-Wissendurstiger
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Witten
So, mal was Neues:
Von VZBV (Verbraucherzentralen Bundesverband)
Ich habe Kontakt zum Team-Leiter MFK (Musterfeststellungsklagen) und darf den Herrn hier zitieren.
Anrede,
vielen Dank für Ihre Anregung.
Wir freuen uns über Vorschläge und prüfen diese auf ihre Eignung.
Wir bitten allerdings um Verständnis, dass wir aufgrund begrenzter Kapazitäten nicht gegen jeden Anbieter vorgehen können.
Ihre Hoffnung auf eine kurzfristige Klageerhebung müssen wir aber direkt dämpfen. Eine solche kommt jedenfalls nicht in Betracht, da unsere Kapazitäten aktuell schon stark gebunden sind.
Grußformel

Zitat Ende.
Heißt für alle Betroffenen mit kurzfristigen Fristablauf:
Das es keine Spontan-MFK geben kann bedeutet nicht, das keine MFK möglich ist.
Dies führt aber dazu, das Betroffene vor Eintritt der Verjährung handeln müssen.
Es bleibt zur Zeit nur der fristwahrende individuelle Rechtsweg.
Dieser Rechtsweg beginnt mit einem sofortigen Schreiben ans AH!
Ein Anwalt ist in diesem Moment nicht erforderlich aber hilfreich. Texte gibt es beim ADAC
Wer die Frist verstreichen lässt ist unabhängig von einer eventuellen MFK gearscht.

Dies ist keine Rechtsberatung! sondern nur die Mitteilung zu meinen Erfahrungen und den Details die mir Anwälte erzählt haben.
 

Betty63

eDacia-Wissendurstiger
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Witten
Und bevor hier alle in Depressionen versinken:
Es gibt Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit, Beispiel:

Das soll keine Werbung sein!

Holt Euch Hilfe (Rechtsschutzversicherung+Anwalt) und handelt jetzt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Dennis11

eDacia-Wohlwollend
Moin Moin,

Bin auch im KlongClub.Hab es auch Mitlerweile das 3te mal beim Händler beklagt.Jetzt kam zusätzlich zum "Stand der Technik" noch dazu das es "alle Spring" haben sollen......Mich würde mal Interessieren ob hier Jemand aus nähe Neumünster kommt und den Klong nicht hat, und vielleicht demnächst mal kurz Zeit hätte mit mir einen Händlerbesuch durchzuführen? Mich würde die Erklärung dann mal Brennend interessieren.Haben ja angeblich alle..... Also falls jemand Zeit findet um die Händlerantwort Live zu hören, wäre ich sehr Froh darüber und würde danach selbstverständlich noch auf nen Kaffee im Lokal der wahl einladen.
 

Kinas Spring

eDacia-Fortgeschrittener
Ort
Bad Arolsen
Version
Comfort+
Motor
45 PS (33 kW)
Baujahr
2022
Details
Dacia Spring Comfort Plus schw
Holt Euch Hilfe (Rechtsschutzversicherung+Anwalt) und handelt jetzt.
Screenshot_20231013-190037.png

Was sagst du @Betty63 oder auch alle anderen hier zu der Aussage der Stiftung Warentest?
 

EV1

eDacia-Liebhaber
Ort
Ingolstadt
Details
Spring 45, 2023, blau metallic, CCS
Also falls jemand Zeit findet um die Händlerantwort Live zu hören, wäre ich sehr Froh darüber und würde danach selbstverständlich noch auf nen Kaffee im Lokal der wahl einladen.
Wieso?
Der Händler soll sich in einen Neuwagen setzen und 500 Meter damit fahren, dann weiß er, dass das Geräusch nicht normal ist und dem Kunden nicht von Anfang an bekannt ist.

Wer würde sich ein neues Auto kaufen, das solche Geräusche macht?!
Das grenzt doch schon fast an Betrug, wenn man etwas verkauft, wissentlich, dass es erst zu einem späteren Zeitpunk zu den Gräuschen kommt, die den Kunden stören werden.
Und dann hinterher auch noch behaupten, es sei Stand der Technik, obwohl es keine anderen Fahrzeuge gibt, die ein solches Geräusch machen. (Es sei denn, sie sind wirklich defekt und können repariert werden.)
Was ja eigentlich eine mögliche Betrugsabsicht noch unterstreichen würde.
 

Spreewaldgurke

eDacia-Begeisterter
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Burg (Spreewald)
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Comfort+
Motor
45 PS (33 kW)
Baujahr
2022
Details
Kein CCS dafür KLONG u. Ladeprobleme
Ich hatte vorgestern geschrieben, dass man schon genau hinhören muss, um den 2. Klong nach dem Heruntergehen vom Fahrpedal hören zu können.

Das muss ich heute schon revidieren. Heute waren bei uns 22 Grad Außentemperatur und im Spring musste ich sogar die Klimaanlage einschalten. Trotz diesem zusätzlichen Geräusch und normal laut gestelltem Radio, konnte ich heute mehrfach den 2. Klong wahrnehmen, ohne mich darauf zu konzentrieren. Noch besser war er zu hören, als ich das Fenster der Fahrertür öffnete. Nicht, weil das Geräusch außen lauter ist, sondern weil das Innenraumgeräusch dadurch etwas leiser wurde. Ich vermutete schon vorher, dass es vom linken Rad bzw. der linken Antriebswelle kommt. Heute bin ich mir fast sicher.

Es dürfte sich aber die Frage stellen, ob der Verschleiß ausreicht, um das Getriebe bis Mitte April 2024 zu zerlegen? Dann nämlich sind die 2 Jahre rum und ich würde es besser finden, dass es in der Garantiezeit passiert, als irgendwann später. Die Anschlussgarantie wird sicher nicht für ein neues Getriebe aufkommen.

Ausprobieren will ich es eigentlich nicht, jedoch denke ich, dass es für viele Betroffene "die beste Lösung" wäre weil man im Schadenfall endlich weiß, ob der Klong Folgen hat oder nicht.

Übrigens erreichte mich heute eine Werbung von Renault König über ein Produkt namens "KWS". = König-Werkstatt-Service. Für eine Flatrate ab 39,99 € pro Monat kann man das "Rundum-Sorglos-Paket" (Werkstatt-Komplettservice) buchen. Man hätte dann nach Angabe, vollständige Kontrolle und Transparenz über alle Service- und Werkstattkosten. Beinhaltet ist:
Garantie
Alle vorgeschriebenen Herstellerinspektionen
Alle Wartungs- und Verschleißreparaturen inkl. Material und Lohn
Alle anfallenden Haupt- und Abgasuntersuchungen.

Ich bin der Letzte der Werbung für Renault König machen möchte, aber für diejenigen, die vielleicht unsicher sind und nicht vorhaben, vor Gericht zu gehen, ist das vielleicht sogar die beste Lösung. Bitte nicht festnageln - ist nur eine Vermutung die genauso gut nach hinten losgehen kann denn unter König-werkstatt-service.de finde ich überhaupt nichts weil die Seite nicht aufrufbar ist.
Auf jeden Fall verspricht Renault König, "Sorglos Autofahren, ohne Wenn und Aber". Naja und "versprechen" kann man sich ja mal. ;-)
 

Spreewaldgurke

eDacia-Begeisterter
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Burg (Spreewald)
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Comfort+
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45 PS (33 kW)
Baujahr
2022
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Kein CCS dafür KLONG u. Ladeprobleme
Wer würde sich ein neues Auto kaufen, das solche Geräusche macht?!
Das grenzt doch schon fast an Betrug, wenn man etwas verkauft, wissentlich, dass es erst zu einem späteren Zeitpunk zu den Gräuschen kommt, die den Kunden stören werden.
Und dann hinterher auch noch behaupten, es sei Stand der Technik, obwohl es keine anderen Fahrzeuge gibt, die ein solches Geräusch machen. (Es sei denn, sie sind wirklich defekt und können repariert werden.)
Was ja eigentlich eine mögliche Betrugsabsicht noch unterstreichen würde.

@EV1 zunächst mal ist es gut, wenn du schreibst "es grenzt an Betrug..." da man dich nicht des § 164 StGB (Falsche Verdächtigung) bezichtigen kann. Dir kann also keiner was nachsagen.

Aber nun zum Betrug, der in § 263 StGB geregelt ist und wo es heißt:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Hier sind sogenannte "Tatbestandsmerkmale" aufgezählt die erfüllt werden müssen, damit die Staatsanwaltschaft tätig wird und eine Anklage verfasst.

1. Die Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen liegt klar auf der Hand denn man tut so, als gäbe es keinen Mangel.

2. sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen
bedeutet, dass sich der Händler (sich) oder der Konzern bzw. Aktionär (Dritter) einen Vermögensvorteil verschaffen möchte, indem der Kunde das neue Getriebe zahlt.

3. Rechtswidrig ist eine Tat, wenn sie nicht rechtskonform oder ohne Rechtfertigungsgrund begangen wird. Die einzige Rechtfertigung für das Verschweigen eines Mangels sehe ich hier in der Gewinnerzielungsabsicht (das sich bereichern) und genau diese ist in diesem Fall das Motiv für das Handeln eines Täters.
(über das Thema gibt es riesige Abhandlungen)

4. Vermögensschädigung Anderer dadurch dass falsche Tatsachen vorgespiegelt werden oder etwas unterdrückt oder über wahre Tatsachen ein Irrtum erwirkt wird.
Vermögensschaden muss ich nicht erklären, wenn der Händler einem den Geldbeutel erleichtert. Dass wir Andere sind, auch nicht. Dass hier falsche Tatsachen vorgespiegelt werden ist eine Beweisfrage. Und das Unterdrücken kann man nur nachweisen, wenn man einen Beleg dafür hat, dass der Händler von einem Fehler am Auto wusste. Hier liegt also das richtige Problem vor dem wir alle stehen. Das Gutachten. Da man aber versucht hat, den Mangel zu beseitigen, weiß man bei Renault ganz offensichtlich von demselben sonst hätte man ja gleich gesagt, es liegt kein Mangel vor.
Also unterdrückt der Händler etwas, was über die wahren Tatsachen hinwegtäuschen soll, was aber auch nachzuweisen ist. Das hat man z.B. mit der AKTIS-Nummer getan. Diese würde schließlich nicht existieren, wenn es keinen Mangel gäbe. Auch die Auskünfte, dass man sich "um das Problem kümmern würde" ist ein Indiz dafür, dass man bei Renault weiß, dass ein Schaden vorliegt den man vertuschen möchte.

5. Irrtum erwecken: Ich denke über das Stadium sind wir bereits hinaus. Man stellt es vermutlich so dar, dass man einen Irrtum beim Kunden erweckte, indem man bis zu einem bestimmten Zeitpunkt Mängelbeseitigungen durchführte, aber das ist wieder was anderes.

6. Tatsachen entstellen: Sobald feststeht, dass durch den Klong ein Schaden entsteht dürfte bewiesen sein, dass Renault bereits wusste, was passieren wird. Auch das muss aber der Staatsanwalt beweisen. Wenn ein Kunde ein neues Getriebe erhält und ein anderer nicht, wäre das z.B. ein Indiz dafür, dass Renault von dem Mangel wusste, ihn aber entstellte bzw. verschleierte.

7. Strafandrohung lässt hier einen sehr hohen Spielraum je nach dem wie der Richter die Tat einstuft. Durch diese hohe Strafe ist das ganze kein Antragsdelikt mehr das nur auf Strafantrag des Geschädigten verfolgt wird. Die Staatsanwaltschaft muss bei Kenntnis handeln und anklagen.

Auf den besonders schweren Fall möchte ich nicht eingehen, da das zu nichts führt. Sicherlich sind in der Abteilung welche die Anweisungen an die Händler herausgeben mehrere gemeinsam damit beschäftigt, dem Kunden das Geld aus der Tasche zu ziehen, aber ob man das als gewerbsmäßige Bandenkriminalität bei Gericht durchbekommt mag ich bezweifeln. Damit sind andere Fälle gemeint.

In wirtschaftliche Not wird dadurch auch keiner von uns geraten. Wenn doch, dann kann er gern zum Staatsanwalt gehen und das darlegen. Bin gespannt auf die Antwort.

Letztlich ist festzustellen, dass sich der Anfangsverdacht eines Betruges bereits bestätigt hat. Dies aber öffentlich zu äußern bzw. Renault zu beschuldigen ist wenig sinnvoll und zielführend. Man hat jedoch die Möglichkeit, eine Strafanzeige zu erstatten und kann sich dann vom Staatsanwalt erklären lassen, ob er das für sinnvoll hält oder ob er sofort abwinkt. Wer beweisen kann, dass Renault von dem Mangel wusste und ihn verschwieg oder Tatsachen verdreht hat, damit sie das Geld für Garantieleistungen sparen, der sollte jedoch nicht zögern, Anzeige zu erstatten. Es ist letztlich eine reine Beweisfrage und ich denke, dass Renault das auch weiß und deshalb so "vorsichtig" vorgeht und keine Informationen herausgibt.

Wenn allerdings jemand aus dem Forum hier seinen Spring verkauft und den Mangel verschweigt, der handelt vorsätzlich und rechtswidrig da er ja selbst weiß, dass mit der Kiste etwas nicht in Ordnung ist. Insofern ist man verpflichtet diesen Mangel - auch oder gerade weil er "versteckt" ist, anzuzeigen. Und damit hat man schon mal einen Schaden, ohne dass das Auto liegengeblieben ist. Und dieser Schaden dürfte zumindest für ein zivilrechtliches Verfahren ausschlaggebend sein.
 

Dennis11

eDacia-Wohlwollend
Wieso?
Der Händler soll sich in einen Neuwagen setzen und 500 Meter damit fahren, dann weiß er, dass das Geräusch nicht normal ist und dem Kunden nicht von Anfang an bekannt ist.

Wer würde sich ein neues Auto kaufen, das solche Geräusche macht?!
Das grenzt doch schon fast an Betrug, wenn man etwas verkauft, wissentlich, dass es erst zu einem späteren Zeitpunk zu den Gräuschen kommt, die den Kunden stören werden.
Und dann hinterher auch noch behaupten, es sei Stand der Technik, obwohl es keine anderen Fahrzeuge gibt, die ein solches Geräusch machen. (Es sei denn, sie sind wirklich defekt und können repariert werden.)
Was ja eigentlich eine mögliche Betrugsabsicht noch unterstreichen würde.
Es bringt mir nix wenn mich der Händler in das Probefahrt Auto setzt und das auch den Klong hat.Es war ja auch nur eine Anfrage um ein Auto was in Gebrauch ist und keinen Klong hat dort mit vorzustellen und zu sehen was der Händler dann sagt.Ging mir darum das Argument vom Tisch zu schaffen. Dann muss der Händler Aktiv werden und wenn das Problem dann nicht abstreiten Bar ist würden alle davon Profitieren ?!?Und ja es Ärgert mich auch ohne Ende aber das wäre ne Alternative falls sich jemand meldet .Weil was soll er machen wenn da das gleiche Auto ohne das Geräusch steht ?

VG
 

Betty63

eDacia-Wissendurstiger
Ort
Witten
Was sagst du @Betty63 oder auch alle anderen hier zu der Aussage der Stiftung Warentest?
Genau auf die Bedingungen der jeweiligen Rechtsschutzversicherung schauen.
Der ADAC macht es bewusst ohne Wartezeit, weil viele ADAC Mitglied sind aber keine Versicherung beim ADAC haben. Und der ADAC hat eine eigene KFZ-Technikabteilun,g die zusammen mit Juristen sich alles genau anschauen. Damit hält man das Kostenrisiko unter Kontrolle.
 

Betty63

eDacia-Wissendurstiger
Ort
Witten
Noch mal zu Nextmove von gestern:
Da die Juristen des ADAC den Fall bereits eingeschätzt haben zitiere ich von Nextmove:
(mit meinen Ergänzungen in Klammern, um klar zu machen wer was geschrieben hat)

Danke für die Info – ich (die Juristin) gebe es bei uns weiter für die (ADAC-Rechtsberatung) Beratung.
Betroffene hätten dann ggfs. mit Rechtschutz die Möglichkeit selbst nachzuweisen, dass es sich um einen Mangel handelt. Hier sollte die zweijährige Sachmängelhaftung im Blick gehalten werden.
(Das heißt für alle Betroffenen: der ADAC "erwartet" nun Euren Anruf)

(Bewertung des Sachverhaltes durch die Juristin )
Unter Stand der Technik versteht man aus juristischer Sicht man den Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Kraftfahrzeuge und das sehe ich hier nicht, denn dann müssten das alle auf dem Markt befindlichen E-Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse innehaben“
(Da der Fiat500 und andere E-Kleinwagen keinen KLonk beim Lastwechsel haben ist Renault-Aussage "Stand der Technik" daher nicht haltbar )
Zitat Ende.
Siehe auch Zitat aus dem Urteil:

Standard eines Geländewagens – Stand der Technik als Beurteilungsmaßstab​



  1. Bei der Frage, ob eine Kaufsache die nach § 434 I 2 Nr. 2 BGB geschuldete übliche Beschaffenheit aufweist, ist auf das redliche und vernünftige Verhalten eines Durchschnittskäufers abzustellen. Dieser Beurteilungsmaßstab schließt überzogene Qualitätsanforderungen ebenso aus wie ein unter dem Durchschnitt liegendes Qualitätsniveau.
  2. Zur Beantwortung der Frage, ob ein Kraftfahrzeug mangelfrei ist, ist maßgeblich auf den allgemeinen „Stand der Technik“, also auf den Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Kraftfahrzeuge abzustellen. Denn eine Beschränkung auf den Standard des Herstellers („Stand der Serie“) würde dazu führen, dass für Konstruktions- oder Fertigungsfehler einer ganzen Serie keine Gewährleistung erfolgen müsste.
OLG Karlsruhe, Urteil vom. 28.06.2007 – 9 U 239/06
 

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