Wer würde sich ein neues Auto kaufen, das solche Geräusche macht?!
Das grenzt doch schon fast an Betrug, wenn man etwas verkauft, wissentlich, dass es erst zu einem späteren Zeitpunk zu den Gräuschen kommt, die den Kunden stören werden.
Und dann hinterher auch noch behaupten, es sei Stand der Technik, obwohl es keine anderen Fahrzeuge gibt, die ein solches Geräusch machen. (Es sei denn, sie sind wirklich defekt und können repariert werden.)
Was ja eigentlich eine mögliche Betrugsabsicht noch unterstreichen würde.
@EV1 zunächst mal ist es gut, wenn du schreibst "es grenzt an Betrug..." da man dich nicht des § 164 StGB (Falsche Verdächtigung) bezichtigen kann. Dir kann also keiner was nachsagen.
Aber nun zum Betrug, der in § 263 StGB geregelt ist und wo es heißt:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Hier sind sogenannte "Tatbestandsmerkmale" aufgezählt die erfüllt werden müssen, damit die Staatsanwaltschaft tätig wird und eine Anklage verfasst.
1.
Die Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen liegt klar auf der Hand denn man tut so, als gäbe es keinen Mangel.
2.
sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen
bedeutet, dass sich der Händler (sich) oder der Konzern bzw. Aktionär (Dritter) einen Vermögensvorteil verschaffen möchte, indem der Kunde das neue Getriebe zahlt.
3.
Rechtswidrig ist eine Tat, wenn sie nicht rechtskonform oder ohne Rechtfertigungsgrund begangen wird. Die einzige Rechtfertigung für das Verschweigen eines Mangels sehe ich hier in der Gewinnerzielungsabsicht (das sich bereichern) und genau diese ist in diesem Fall das Motiv für das Handeln eines Täters.
(über das Thema gibt es riesige Abhandlungen)
4.
Vermögensschädigung Anderer dadurch dass falsche Tatsachen vorgespiegelt werden oder etwas unterdrückt oder über wahre Tatsachen ein Irrtum erwirkt wird.
Vermögensschaden muss ich nicht erklären, wenn der Händler einem den Geldbeutel erleichtert. Dass wir Andere sind, auch nicht. Dass hier falsche Tatsachen vorgespiegelt werden ist eine Beweisfrage. Und das Unterdrücken kann man nur nachweisen, wenn man einen Beleg dafür hat, dass der Händler von einem Fehler am Auto wusste. Hier liegt also das richtige Problem vor dem wir alle stehen. Das Gutachten. Da man aber versucht hat, den Mangel zu beseitigen, weiß man bei Renault ganz offensichtlich von demselben sonst hätte man ja gleich gesagt, es liegt kein Mangel vor.
Also unterdrückt der Händler etwas, was über die wahren Tatsachen hinwegtäuschen soll, was aber auch nachzuweisen ist. Das hat man z.B. mit der AKTIS-Nummer getan. Diese würde schließlich nicht existieren, wenn es keinen Mangel gäbe. Auch die Auskünfte, dass man sich "um das Problem kümmern würde" ist ein Indiz dafür, dass man bei Renault weiß, dass ein Schaden vorliegt den man vertuschen möchte.
5.
Irrtum erwecken: Ich denke über das Stadium sind wir bereits hinaus. Man stellt es vermutlich so dar, dass man einen Irrtum beim Kunden erweckte, indem man bis zu einem bestimmten Zeitpunkt Mängelbeseitigungen durchführte, aber das ist wieder was anderes.
6.
Tatsachen entstellen: Sobald feststeht, dass durch den Klong ein Schaden entsteht dürfte bewiesen sein, dass Renault bereits wusste, was passieren wird. Auch das muss aber der Staatsanwalt beweisen. Wenn ein Kunde ein neues Getriebe erhält und ein anderer nicht, wäre das z.B. ein Indiz dafür, dass Renault von dem Mangel wusste, ihn aber entstellte bzw. verschleierte.
7.
Strafandrohung lässt hier einen sehr hohen Spielraum je nach dem wie der Richter die Tat einstuft. Durch diese hohe Strafe ist das ganze kein Antragsdelikt mehr das nur auf Strafantrag des Geschädigten verfolgt wird. Die Staatsanwaltschaft muss bei Kenntnis handeln und anklagen.
Auf den besonders schweren Fall möchte ich nicht eingehen, da das zu nichts führt. Sicherlich sind in der Abteilung welche die Anweisungen an die Händler herausgeben mehrere gemeinsam damit beschäftigt, dem Kunden das Geld aus der Tasche zu ziehen, aber ob man das als gewerbsmäßige Bandenkriminalität bei Gericht durchbekommt mag ich bezweifeln. Damit sind andere Fälle gemeint.
In wirtschaftliche Not wird dadurch auch keiner von uns geraten. Wenn doch, dann kann er gern zum Staatsanwalt gehen und das darlegen. Bin gespannt auf die Antwort.
Letztlich ist festzustellen, dass sich der Anfangsverdacht eines Betruges bereits bestätigt hat. Dies aber öffentlich zu äußern bzw. Renault zu beschuldigen ist wenig sinnvoll und zielführend. Man hat jedoch die Möglichkeit, eine Strafanzeige zu erstatten und kann sich dann vom Staatsanwalt erklären lassen, ob er das für sinnvoll hält oder ob er sofort abwinkt. Wer beweisen kann, dass Renault von dem Mangel wusste und ihn verschwieg oder Tatsachen verdreht hat, damit sie das Geld für Garantieleistungen sparen, der sollte jedoch nicht zögern, Anzeige zu erstatten. Es ist letztlich eine reine Beweisfrage und ich denke, dass Renault das auch weiß und deshalb so "vorsichtig" vorgeht und keine Informationen herausgibt.
Wenn allerdings jemand aus dem Forum hier seinen Spring verkauft und den Mangel verschweigt, der handelt vorsätzlich und rechtswidrig da er ja selbst weiß, dass mit der Kiste etwas nicht in Ordnung ist. Insofern ist man verpflichtet diesen Mangel - auch oder gerade weil er "versteckt" ist, anzuzeigen. Und damit hat man schon mal einen Schaden, ohne dass das Auto liegengeblieben ist. Und dieser Schaden dürfte zumindest für ein zivilrechtliches Verfahren ausschlaggebend sein.