Hier meine persönliche, nicht rechtsberatende, Zusammenfassung:
Bei der Rechtslage kann man erwarten, das zusammen mit einem Anwalt wird entweder das Getriebe repariert werden wird oder ihr den Wagen zurückgeben könnt. Ist dann Eure Entscheidung bei Einreichung der Klage. Ohne Anwalt/Klage geht nix.
Der Streitwert grob geschätzt: Getriebe 5000 € , Beweissicherungsverfahren 5000€.
Daher: Ab zum jeweiligen Landgericht.
Zeitlich muss die zweijährige Sachmängelhaftung im Blick gehalten werden.
Denn: Einen Tag zu spät bedeutet: dann ist es zu spät.
Die Frist muss eingehalten werden.
Das bedeutet, der Händler muss vor Eintritt der Verjährung schriftlich vom Mangel Kenntnis haben!
Und das müsst ihr beweisen können. Mit Anwalt ist das leicht , ohne etwas schwieriger.
Jetzt liegt es an jedem und jeder Einzelnen!
An die KLONGonen des Forum : Go see Anwalt!
PS: Aus meiner Sicht ist jetzt alles gesagt und getan.
Alles Gute und viel Kraft in Euren Ringen mit dem AH bzw. der Renault Group um Eure Rechte.
Mein Fokus ist jetzt die Klage gegen mein AH.
PS2: Vom KBA habe ich noch kein Feedback.
Dem gehe Montag noch einmal nach.
Meine Einschätzung : Einen Rückruf wird es zur Zeit nicht geben.
Um einen Rückruf vom Spring zu bekommen müssten erst etliche tote Getriebe auf der Strasse liegen.
PS3. Ob es eine MFK (Musterfestklage) gibt oder nicht weiss ich nicht.
Eine MFK nach Eintritt der Verjährung hilft nach meiner Kenntnis nicht mehr.
Wenn ich positive Nachrichten vom VZBV oder KBA bekomme dann lest ihr es hier und seht es bei Nextmove.
Eine Bitte an die Admin's: bitte sorgt dafür das man diesen Beitrag leicht findet.
Denn in bald 3000 Beiträge wird es schwierig.
Eine Art Sammelordner zu den wichtigen Beiträgen / Urteilen wäre nett. Ähnlich dem Klonk-Saal.
Denn Tausende werden in den nächsten Monaten nach Informationen und Hilfe bei dem Thema suchen.
Bei der Rechtslage kann man erwarten, das zusammen mit einem Anwalt wird entweder das Getriebe repariert werden wird oder ihr den Wagen zurückgeben könnt. Ist dann Eure Entscheidung bei Einreichung der Klage. Ohne Anwalt/Klage geht nix.
Der Streitwert grob geschätzt: Getriebe 5000 € , Beweissicherungsverfahren 5000€.
Daher: Ab zum jeweiligen Landgericht.
Zeitlich muss die zweijährige Sachmängelhaftung im Blick gehalten werden.
Denn: Einen Tag zu spät bedeutet: dann ist es zu spät.
Die Frist muss eingehalten werden.
Das bedeutet, der Händler muss vor Eintritt der Verjährung schriftlich vom Mangel Kenntnis haben!
Und das müsst ihr beweisen können. Mit Anwalt ist das leicht , ohne etwas schwieriger.
Jetzt liegt es an jedem und jeder Einzelnen!
An die KLONGonen des Forum : Go see Anwalt!
PS: Aus meiner Sicht ist jetzt alles gesagt und getan.
Alles Gute und viel Kraft in Euren Ringen mit dem AH bzw. der Renault Group um Eure Rechte.
Mein Fokus ist jetzt die Klage gegen mein AH.
PS2: Vom KBA habe ich noch kein Feedback.
Dem gehe Montag noch einmal nach.
Meine Einschätzung : Einen Rückruf wird es zur Zeit nicht geben.
Um einen Rückruf vom Spring zu bekommen müssten erst etliche tote Getriebe auf der Strasse liegen.
PS3. Ob es eine MFK (Musterfestklage) gibt oder nicht weiss ich nicht.
Eine MFK nach Eintritt der Verjährung hilft nach meiner Kenntnis nicht mehr.
Wenn ich positive Nachrichten vom VZBV oder KBA bekomme dann lest ihr es hier und seht es bei Nextmove.
Eine Bitte an die Admin's: bitte sorgt dafür das man diesen Beitrag leicht findet.
Denn in bald 3000 Beiträge wird es schwierig.
Eine Art Sammelordner zu den wichtigen Beiträgen / Urteilen wäre nett. Ähnlich dem Klonk-Saal.
Denn Tausende werden in den nächsten Monaten nach Informationen und Hilfe bei dem Thema suchen.