Hab hier übrigens ein BGH-Urteil zur Sachmängelhaftung gefunden, das für alle Verkäufer ihres KLONG-Springs wichtig ist.
Kurzgefasst, wird man nicht belangt, weil man einen Mangel verschweigt. Das ist gut!
Schlecht ist, dass man auch als privater Verkäufer für Sachmängel am Fahrzeug haftet.
Der BGH hat in einem solchen Fall entschieden, dass zwar kein Mangel verschwiegen wurde; hierzu fehlt auch meist der erforderliche Nachweis, aber der Verkäufer im Sinne der Sachmängelhaftung verpflichtet ist, das Fahrzeug gegen Kaufpreiserstattung zurück zu nehmen. Und damit hat man den "Schwarzen Peter" bzw. den Schaden, der ja seitens DACIA/Renault bestritten wird. Ich wüsste ehrlich gesagt nicht, was ich meinem Käufer erzählen oder in den Vertrag schreiben sollte, damit ich aus der Nummer raus komme.
Das Ganze findet ihr unter dem folgenden Urteil:
Anormale Geräusche im Getriebe oder Differential bei lediglich 80.000 km Laufleistung deuten aber auf einen Mangel hin
(so BGH, Urt. v. 13.06.2011, AZ.: VIII ZR 215/10).
Ich habe diesen Link benutzt:
Diskussion zu Urteil des VIII. Zivilsenats vom 13.7.2011 - VIII ZR 215/10 -
Als nicht gewerblicher Verkäufer ist man der Dumme weil man der sogenannten Sachmängelhaftung unterliegt; der Händler kann, wie man ja am Beispiel sieht, einfach behaupten, dass kein Mangel vorliegt und es Stand der Technik ist.
Übrigens gehen die Gerichte in ihren Urteilen davon aus, dass ein Getriebe oder Differenzial erst etwa bei einer Kilometerleistung von 150.000 verschlissen sein sollte oder sein kann. In ähnlichen Fällen wurde von Kunden ein Getriebeschaden bei 80.000 Km reklamiert. Dieser musste vom Hersteller übernommen werden da es nicht dem "gewöhnlichen Verschleiß" entsprechen würde. Hier habe ich das Aktenzeichen des Urteils noch nicht gefunden.