Und das mit der Wandlung ist auch nicht so einfach, solang das Fahrzeug fahrtüchtig und verkehrssicher ist, wandeln die nix - hab ich auch schriftlich
Das können die schon schriftlich machen, hat aber nichts zu sagen.
Wenn ein Fahrzeug einen gravierenden Mangel hat, der vom Hersteller nicht beseitigt werden kann, dann könnte man auf Wandlung bestehen. Unabhängig ob fahrtüchtig oder nicht.
Es müsste nur zuvor geklärt werden, ob das Geräusch des Getriebes ein gravierender Mangel ist. Das klärt aber nicht Dacia, sondern z.B. ein Gericht.
Da das Geräusch für den Endkunden beim Kauf nicht ersichtlich bzw. hörbar war, und es dem Käufer auch nicht bekannt sein sollte, dass das eventuell sogar "normal" oder Stand der Technik sein könnte, hat er einen Anspruch darauf, dass der Mangel behoben wird.
Sobald es bei mir auftritt, werde ich ein Ticket bei Dacia eröffnen.
Je mehr das machen, umso wahrscheinlicher ist eine Reaktion von Dacia. Ich werde nach Auftreten des Geräusches kein Jahr lang auf eine Reaktion warten, das ist sicher.