Moin, eins vorweg: Danke für eure Beiträge.
Ich war heute früh bei meinem Dacia-Händler in Witten.
Um die Fehler-Diagnose zu machen soll der Wagen zeitlich "unbegrenzt" beim Händler bleiben.
Denn alle "Fälle" werden an das Center in Rumänien geben und dort bearbeitet.
Daher habe ich darum gebeten meine Mobilität im Vorfeld sicherzustellen.
Alle Entscheidungen werden in Rumänien getroffen.... Dacia DE macht da gar nichts.
Der Händler macht was Rumänien freigibt.
Man wird sich bei mir melden....
Die bekannte Case Nummer 80695 ist aus UK , die deutschen Case Nummern beginnen z.Z. bei 76XXX.
Danach habe ich mich mit dem ADAC in Verbindung gesetzt.
Der Jurist meinte : Die wesentliche Frage ist: IST DAS FORMAL EIN MANGEL ODER NICHT?
Denn der Dacia-Händler könnte unser Klacken/Klong als KEIN MANGEL werten und einfach nichts machen.
Wenn dann nach längerer Nutzungzeit (ab Monat 37) etwas final kaputtgeht ist dies nicht mehr Dacias Problem sondern Dacia's Vorteil. Denn dann können die Herrschaften Ersatzteile verkaufen.
Das heißt: Es braucht für Fahrzeuge älter als ein Jahr ein Beweiserhebungsverfahren um den MANGEL beweisen zu können. Für jedes einzelne Fahrzeug!
Nur wenn das Fahrzeug jünger als ein Jahr ist muss der Händler beweisen, das dies kein Mangel ist.
(bis 31.12.2021 waren dies 6 Monate, jetzt sind 12 Monate)
Morgen telefoniere ich mit der Rechtsschutzversicherung, ob ich Deckung für dieses Beweiserhebungsverfahren bekommen könnte.
Denn ohne gerichtsfestes Gutachten ist Dacia u.U. zu nichts zu bewegen.
Mein Spring ist aus 2021 und zwischenzeitlich fast 20 Monate alt.
Das heißt: Alle, die einen jungen (keine 12 Monate alt) Spring haben, und bereits das Klacken/ den Klong haben sollten schnellstens beim Händler vorstellig werden und den Mangel sofort rügen und Instandsetzung verlangen.
Die Beweislastumkehr zählt taggenau den Zeitraum nach der Zulassung!
Und bitte alles schön schriftlich festhalten... und nicht alleine dahinfahren: die Zeugen sollten mit Dir nicht verwandt und verschwägert sein. Welche Vertreter des Händlers waren zu gegen und so weiter.....
Wichtig: Ob wir das im Forum für einen MANGEL halten oder nicht spielt keine Rolle vor Gericht. Das muss bewiesen werden. Das mag frustieren...ändern tut das nix.
Update folgt.
PS: Dies ist keine Rechtsberatung!!
Viele Grüße
Bettina
Ich war heute früh bei meinem Dacia-Händler in Witten.
Um die Fehler-Diagnose zu machen soll der Wagen zeitlich "unbegrenzt" beim Händler bleiben.
Denn alle "Fälle" werden an das Center in Rumänien geben und dort bearbeitet.
Daher habe ich darum gebeten meine Mobilität im Vorfeld sicherzustellen.
Alle Entscheidungen werden in Rumänien getroffen.... Dacia DE macht da gar nichts.
Der Händler macht was Rumänien freigibt.
Man wird sich bei mir melden....
Die bekannte Case Nummer 80695 ist aus UK , die deutschen Case Nummern beginnen z.Z. bei 76XXX.
Danach habe ich mich mit dem ADAC in Verbindung gesetzt.
Der Jurist meinte : Die wesentliche Frage ist: IST DAS FORMAL EIN MANGEL ODER NICHT?
Denn der Dacia-Händler könnte unser Klacken/Klong als KEIN MANGEL werten und einfach nichts machen.
Wenn dann nach längerer Nutzungzeit (ab Monat 37) etwas final kaputtgeht ist dies nicht mehr Dacias Problem sondern Dacia's Vorteil. Denn dann können die Herrschaften Ersatzteile verkaufen.
Das heißt: Es braucht für Fahrzeuge älter als ein Jahr ein Beweiserhebungsverfahren um den MANGEL beweisen zu können. Für jedes einzelne Fahrzeug!
Nur wenn das Fahrzeug jünger als ein Jahr ist muss der Händler beweisen, das dies kein Mangel ist.
(bis 31.12.2021 waren dies 6 Monate, jetzt sind 12 Monate)
Morgen telefoniere ich mit der Rechtsschutzversicherung, ob ich Deckung für dieses Beweiserhebungsverfahren bekommen könnte.
Denn ohne gerichtsfestes Gutachten ist Dacia u.U. zu nichts zu bewegen.
Mein Spring ist aus 2021 und zwischenzeitlich fast 20 Monate alt.
Das heißt: Alle, die einen jungen (keine 12 Monate alt) Spring haben, und bereits das Klacken/ den Klong haben sollten schnellstens beim Händler vorstellig werden und den Mangel sofort rügen und Instandsetzung verlangen.
Die Beweislastumkehr zählt taggenau den Zeitraum nach der Zulassung!
Und bitte alles schön schriftlich festhalten... und nicht alleine dahinfahren: die Zeugen sollten mit Dir nicht verwandt und verschwägert sein. Welche Vertreter des Händlers waren zu gegen und so weiter.....
Wichtig: Ob wir das im Forum für einen MANGEL halten oder nicht spielt keine Rolle vor Gericht. Das muss bewiesen werden. Das mag frustieren...ändern tut das nix.
Update folgt.
PS: Dies ist keine Rechtsberatung!!
Viele Grüße
Bettina
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