@Punisher @Spring-zula*161123
Bitte nicht die Mindesthaltdauer mit dem Sachverhalt verwechseln!
Die Wandlung / Rückabwicklung ist gleich einer Haltdauer von 0 Tagen.
Das ist wichtig zu begreifen; sonst droht ggf. nach dem Verfahren eine ganz böse Überraschung!
Wie du den Wagen bezahlt hast ist dabei nicht relevant.
Bei einer Wandlung ( Rückabwicklung des Kaufvertrages unter Abzug einer kilometer-abhängigen Nutzungpauschale) von geförderten Fahrzeugen wird so getan, als ob du das Fahrzeug nie gekauft hättest.
Für die gefahrenen Kilometer wird etwas vom Kaufpreis abgezogen, der Rest wird erstattet.
Fragt Euren Anwalt!
In der alten Version der Förderrichtlinie war die Wandlung etc. nicht geregelt worden.
Damit könnt ihr die Förderung behalten wenn die Förderung vor Änderung der Richtlinie bewilligt wurde.
Details zur gültigen Rechtsgrundlage : sieh in Deinem persönlichen Förderbescheid nach.
Bitte nicht die Mindesthaltdauer mit dem Sachverhalt verwechseln!
Die Wandlung / Rückabwicklung ist gleich einer Haltdauer von 0 Tagen.
Das ist wichtig zu begreifen; sonst droht ggf. nach dem Verfahren eine ganz böse Überraschung!
Wie du den Wagen bezahlt hast ist dabei nicht relevant.
Bei einer Wandlung ( Rückabwicklung des Kaufvertrages unter Abzug einer kilometer-abhängigen Nutzungpauschale) von geförderten Fahrzeugen wird so getan, als ob du das Fahrzeug nie gekauft hättest.
Für die gefahrenen Kilometer wird etwas vom Kaufpreis abgezogen, der Rest wird erstattet.
Fragt Euren Anwalt!
In der alten Version der Förderrichtlinie war die Wandlung etc. nicht geregelt worden.
Damit könnt ihr die Förderung behalten wenn die Förderung vor Änderung der Richtlinie bewilligt wurde.
Details zur gültigen Rechtsgrundlage : sieh in Deinem persönlichen Förderbescheid nach.