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Die gesetzliche Grundlage dafür könnte aber bestehen. Eine funktionierende Heizung ist Vorraussetzung um die Scheiben beschlagfrei zu halten. Das ist sicherheitsrelevant und der Komfort durch Wärme ist in dieser Beziehung nur ein Nebeneffekt. Da könnte noch etwas auf uns zukommenLeider dürfte eine nicht funktionierende Heizung kein Fall für einen Rückruf durch das KBA sein.