Astrovoyager
eDacia-Erfahrener
Allerdings bin ich immer misstrauisch, wenn kein Impressum vorhanden ist und keine Bezahlmöglichkeiten angegeben werden. Da gibt es nur eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse.
Für alle E-Commerce-Anbieter - auch für Irland - gilt in der EU:
Die E-Commerce-Richtlinie schreibt als zwingende Bestandteile einer Anbieterkennzeichnung folgende Punkte vor:
Für alle E-Commerce-Anbieter - auch für Irland - gilt in der EU:
Die E-Commerce-Richtlinie schreibt als zwingende Bestandteile einer Anbieterkennzeichnung folgende Punkte vor:
- Name des Diensteanbieters
- geographische Anschrift, unter der der Diensteanbieter niedergelassen ist
- Angaben, die es ermöglichen, schnell mit dem Diensteanbieter Kontakt aufzunehmen und unmittelbar und effizient mit ihm zu kommunizieren, einschließlich seiner E-Mail-Adresse
- wenn der Diensteanbieter in ein Handelsregister oder ein vergleichbares öffentliches Register eingetragen ist, das Handelsregister, in das der Diensteanbieter eingetragen ist, und seine Handelsregisternummer oder eine gleichwertige in diesem Register verwendete Kennung
- soweit für die Tätigkeit eine Zulassung erforderlich ist, die Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde
- die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer