Diese Auflagen und Voraussetzungen für Zuschüsse zu einer Wallbox mussten erfüllt sein:
Die Förderung einer Wallbox ist an die private Nutzung in nicht öffentlichen Bereichen gebunden – dies ist eine von mehreren Auflagen, die zu erfüllen sind:
- Die Ladestation muss eine Normalladeleistung von 11 kW aufweisen.
- Die Wallbox muss intelligent steuerbar sein. Das bedeutet beispielsweise, dass die Station mit anderen Komponenten im Stromnetz kommunizieren und die Ladeleistung begrenzen kann.
- Die Wallbox wird ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen betrieben, beispielsweise aus einer Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage oder über Ihre Energieversorgung.
Quelle: enbw